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Berlin: BGH bestätigt Urteil wegen Mordes an siebenjährigem Christian

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen den 16-jährigen Ken M. wegen des Mordes an dem siebenjährigen Christian aus Zehlendorf bestätigt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen den 16-jährigen Ken M. wegen des Mordes an dem siebenjährigen Christian aus Zehlendorf bestätigt. Das teilte der 5. Strafsenat des BGH am Mittwoch in Leipzig mit.

Das Landgericht Berlin hatte den Jugendlichen in einem nichtöffentlichen Verfahren wegen Mordes sowie wegen gefährlicher Körperverletzung unter Einbeziehung eines weiteren Urteils zu einer Jugendstrafe von zehn Jahren verurteilt. Dem Urteil zufolge tötete der Angeklagte den Nachbarsjungen unweit eines zu seiner Wohnsiedlung gehörenden Spielplatzes. Der Vater des Jungen fand die nackte Leiche später auf einer verwilderten Grünfläche in der Nähe der Wohnung. Der Leipziger Strafsenat wies die Revision des Angeklagten als unbegründet zurück. Damit ist das Urteil des Berliner Landgerichts rechtskräftig. ddp

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