zum Hauptinhalt
Lustgarten in Berlin-Mitte

© Kitty Kleist-Heinrich

Bier trinken erlaubt, nackt joggen verboten: Ein Leitfaden für Berlin-Besucher und Einheimische

Weil sie sich an der Rialtobrücke in Venedig Kaffee kochten, mussten zwei Touristen aus Berlin eine hohe Strafe zahlen. Wie hätte ihre Heimatstadt reagiert?

In Venedig haben in dieser Woche zwei aus Berlin stammende Touristen ein hohes Bußgeld und einen Stadtverweis erhalten. Die beiden hatten an der Rialtobrücke ihren Campingkocher ausgepackt und sich darauf einen Kaffee gekocht.

Die Strafe für beide: insgesamt 950 Euro. Venedig wie auch Florenz gehen inzwischen rigoroser gegen Touristen vor, die sich nicht angemessen verhalten.

Auch in Amsterdam, wo der Tourismus die Stadt stark dominiert, wird schärfer reagiert; dort wurde etwa ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit eingeführt. Wie wird so etwas in Berlin geregelt, wo vieles leger gehandhabt wird? Ein kleiner Leitfaden, was Touristen – und auch Einheimische – hier dürfen und was nicht.

Darf ich auf der Friedrichsbrücke an der Museumsinsel meinen Kaffeekocher benutzen?

Die Polizeisprecherin lacht, als sie hört, in welcher Höhe in Venedig ein Bußgeld verhängt wurde: Nein, das würde es in Berlin nicht geben. Sie denke auch nicht, dass in so einem Fall in der Regel eingeschritten werde. Aber prinzipiell sei das eine Aufgabe des Ordnungsamts. Etwas anderes wäre es, wenn man auf die Idee käme, in diesen trockenen Zeiten in einem ausgedörrten Waldgebiet seinen Gaskocher anzuschmeißen. Dann würde ein hohes Bußgeld fällig.

Darf ich angeheitert mit dem E-Roller fahren?

Ganz schlechte Idee. Und nicht nur, weil’s verboten ist. Denn die Gefahr steigt, einen Unfall zu bauen und sich und gegebenenfalls andere zu verletzen. Die Polizei kennt da kein Pardon. Immer wieder gibt’s Kontrollen für das erst seit einem Monat zugelassene Verkehrsmittel. Überprüft werden vor allem jene, die auf dem Bürgersteig fahren. Das ist ebenfalls verboten, genauso wie zu zweit auf dem E-Roller zu fahren. Erst in dieser Woche wies die Polizei darauf hin, dass dieselben Promilleregeln wie beim Auto gelten. Das heißt: Bei einem Unfall kann schon ab 0,3 Promille der Führerschein in Gefahr sein. Also am besten erst fahren, dann trinken.

Aber darf ich überall auf der Straße Alkohol trinken?

Prinzipiell ja! Die Stadt ist für ihr „Wegbier“ bekannt. Eigentlich zu jeder Tageszeit sieht man Menschen, die mit einem Fläschchen unterwegs sind. Das war offiziell einmal anders. Zwischen 1999 und 2006 untersagte das Berliner Straßengesetz den Alkoholkonsum auf der Straße. Verstöße konnten mit zehn Euro Geldbuße geahndet werden. Ist nicht oft vorgekommen. Als die Regelung gekippt wurde, regte sich kein Protest. Hinterher gab es hier und da Versuche, das öffentliche Trinken einzudämmen.

Zwischen 1999 und 2006 war Alkohol auf der Straße in Berlin untersagt.
Zwischen 1999 und 2006 war Alkohol auf der Straße in Berlin untersagt.

© dpa

Die hatten keinen Erfolg. In Grünanlagen kann das Trinken verboten werden, und auf Spielplätzen ist es auf jeden Fall untersagt. Nur in Prenzlauer Berg gibt es eine Familienbar, die Alkohol auf dem angrenzenden Spielplatz ausschenken darf.

Darf ich Döner in der U8 essen?

Weder Döner, noch Pommes, noch Currywurst dürfen in der U-Bahn, Tram oder im Bus verzehrt werden, auch wenn man im Alltag anderes sieht und riecht. Auch in der S-Bahn heißt es: Es ist nicht erlaubt, „die Verkehrsmittel mit offenen Speisen (Speiseeis o. Ä.) und offenen Getränken zu betreten bzw. diese während der Fahrt zu konsumieren“.

Essen verboten. Der Verzehr von "offenen Speisen" ist in U-Bahn, Tram, Bus und S-Bahn nicht erlaubt.
Essen verboten. Der Verzehr von "offenen Speisen" ist in U-Bahn, Tram, Bus und S-Bahn nicht erlaubt.

© imago

Das wiederum schließt sich an die vorangegangene Frage an. Das Wegbier ist also beim Fußweg erlaubt, beim Fahrweg verboten. Ganz einfach – theoretisch!

Darf ich in einem Brunnen baden?

Die einfache Antwort lautet nein. Das Grünanlagengesetz verbietet das, und man begeht eine Ordnungswidrigkeit. Doch wie so oft in Berlin wird es meist nicht so eng gesehen. Kaum ein Ordnungsamtsmitarbeiter wird jemanden einfach so aus dem Brunnen beordern, wenn der sich dort erfrischt.

Angenehme Erfrischung für die heißen Tage – eigentlich nicht erlaubt, aber in Berlin geduldet.
Angenehme Erfrischung für die heißen Tage – eigentlich nicht erlaubt, aber in Berlin geduldet.

© dpa

Es steht und fällt mit der Frage, ob die Anlagen beschädigt werden können. Für Kinder gibt es verschiedene Planschen. Und die Wasserpumpen an den Straßen darf man auf jeden Fall nutzen – wenn sie denn funktionieren.

Darf ich nackt im Tiergarten liegen?

In vielen Grünanlagen oder an Seen in Berlin fallen die Hüllen, sobald es warm wird. Auch auf dem Tempelhofer Feld wurden schon Nackte beim Sonnenbaden gesehen. Es wird geduldet. Es gibt kein Gesetz, das das einfache Nacktsein in der Öffentlichkeit explizit verbietet. In der Regel gilt, dass man nicht dort nackt sein darf, wo sich andere gestört fühlen, und dass man keine sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit begehen darf.

Im Kreis anderer Sonnenanbeter herumzuliegen geht also normalerweise in Ordnung. Etwas anderes ist es, unbekleidet unterwegs zu sein. „Nacktgehen, Nacktjoggen auf der Straße“ kann mit einer Geldbuße von 20 Euro belangt werden. In Märkisch-Oderland stoppte die Polizei vor einigen Wochen einen Nacktfahrer auf seinem Motorroller. Papiere hatte er dabei, eine Hose auch. Die musste er anziehen. Dann durfte er weiterfahren. Seine Erklärung für das hüllenlose Fahren: „Et is halt warm, wa?“

Darf ich mich unterwegs an einem Baum erleichtern?

Das mag für manchen sehr bequem sein, erlaubt ist es aber nicht. „Urinieren in der Öffentlichkeit“ gehört zu den Handlungen, die laut Gesetz geeignet sind, die Allgemeinheit durch „grob ungehörige Handlungen“ zu belästigen oder zu gefährden.

Zwei Rentner erleichtern sich im Gebüsch vor dem Reichstag.
Zwei Rentner erleichtern sich im Gebüsch vor dem Reichstag.

© Uwe Steinert

Das kann immerhin 20 Euro kosten. Da ist es doch billiger, eine der City-Toiletten in der Stadt aufzusuchen. Die Gebühr von 50 Cent ist mit der App „Berliner Toilette“ bargeldlos bezahlbar.

Apropos City-Toilette: Darf ich darin Sex haben?

Eine Frage, die man kaum grundsätzlich beantworten kann. Wenn die Tür zu ist, keine lauten Geräusche nach draußen dringen und man schnell genug fertig ist – wer soll es denn da mitbekommen?

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false