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Bildung: Anspruch auf kurze Schulwege

Das Verwaltungsgericht hat gestern den Anspruch kleiner Kinder auf kurze Schulwege gestärkt und gleichzeitig die im Bezirk Mitte praktizierte Verteilung der Grundschüler auf weiter entfernte Schulen innerhalb eines "Schulsprengels" verworfen.

"Die Festlegung gemeinsamer Einschulungsbereiche für mehrere Grundschulen in Berlin-Mitte ist unzulässig", heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Bildungsstadträtin Dagmar Hänisch (SPD) will jetzt mit der Bildungsverwaltung klären, ob sie die Sache vor das Oberverwaltungsgericht bringt.

Geklagt hatte ein Familie aus Moabit, die in der Nähe der Hansa-Grundschule wohnt, aber einen Platz an der entfernteren Gotzkowsky-Schule bekommen sollte. Möglich war dies nur deshalb, weil Mitte – als einziger Bezirk in Berlin – davon abgewichen ist, jedem Schüler eine bestimmte Schule, und zwar die nächstgelegene, zuzuweisen. Der Bezirk stützt sich dabei auf die Grundschulverordnung, die die Festlegung gemeinsamer Einschulungsbereiche erlaubt.

Das Gericht entschied gestern aber, dass das Schulgesetz gegenüber der Verordnung den Vorrang hat. Und das Gesetz gehe davon aus, dass es für jede Grundschule nur einen Einschulungsbereich gebe, weil auf diese Weise lange Schulwege vermieden werden könnten.

Nun gilt es zu prüfen, inwieweit die vorliegende Einzelfallentscheidung eine grundsätzliche Bedeutung hat. Um das festzustellen, müsse man "gegebenenfalls vor das Oberverwaltungsgericht gehen", sagte Stadträtin Hänisch. Unter Umständen müsse "der Gesetzgeber nacharbeiten", um die Sprengellösung zu retten. Susanne Vieth-Entus

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