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Berlin: Bildung in eigener Regie

Die neue Regelung überträgt den Schulen mehr Eigenverantwortung, Eltern und Schülern neue Mitspracherechte

Das neue Schulgesetz steht jetzt vor seiner letzten formalen Hürde: Nachdem der Hauptausschuss am gestrigen Mittwoch die finanziellen Auswirkungen des Reformpaketes geprüft hat, muss heute noch das Parlament zustimmen. Dass dies klappt – daran zweifelt niemand.

Die Schulen müssen sich jetzt auf einen umfassenden Katalog von Neuerungen einstellen, die entweder nur die jeweilige Schulform betreffen (siehe unten) oder alle Schulen gleichermaßen.

Alle rund 900 Schulen bekommen mehr Eigenverantwortung. Vom kommenden Schuljahr an können sie über einen Teil der Personal- und Sachmittel selbst entscheiden. Zudem werden die Mitspracherechte von Eltern und Schülern gestärkt und sie können auch bei der Auswahl des Schulleiters mitreden.

Als Konsequenz aus dem Amoklauf des Erfurter Schülers, der im April 2002 16 Menschen und sich selbst getötet hatte, werden die Schulen verpflichtet, die Eltern volljähriger Schüler über schulische Angelegenheiten zu unterrichten, etwa dann, wenn die Leistungen der Schüler auffällig schlechter werden und die Versetzung gefährdet ist.

Das neue Schulgesetz im Internet:

www.senbjs.berlin.de

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