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Berlin: Bis zum 27. August haben die alten Eigentümer der rund 350 herrenlosen Fahrzeuge noch Zeit

Erst hatten sich die Besitzer von den Autos auf unrechtmäßige Weise getrennt, nun will auch das Land die abgeschobenen Fahrzeuge nicht länger verwahren. Deshalb versteigert das Landeseinwohneramt am 27.

Erst hatten sich die Besitzer von den Autos auf unrechtmäßige Weise getrennt, nun will auch das Land die abgeschobenen Fahrzeuge nicht länger verwahren. Deshalb versteigert das Landeseinwohneramt am 27. August rund 350 Fahrzeuge, die sich in den vergangenen Monaten auf den Abstellplätzen der Stadt angesammelt haben. Die Wagen sind nicht mehr zugelassen und zum Teil auch nicht fahrbereit. In der Regel sind weder Schlüssel noch Papiere vorhanden.

Das Landeseinwohneramt hat eine Liste der abzugebenen Fahrzeuge zusammengestellt. Der größte Teil der zu versteigernden Autos ist demnach in den 80er-Jahren zugelassen worden. Im Angebot ist aber beispielsweise auch ein roter "Daimler Benz", der im Oktober 1965 zum ersten Mal registriert wurde.

Im Februar 1999 erhielt hingegen ein roter "Ford Escort" seine Zulassung. Sämtliche Fahrzeuge können ausschließlich am 25. August und 26. August jeweils von 10 bis 17 Uhr auf verschiedenen Abstellplätzen besichtigt werden. Wer genau wissen möchte, auf welchem Platz sich welches Modell befindet, kann beim Landeseinwohneramt gegen Gebühr eine entsprechende Liste erwerben.

Die bisherigen Eigentümer der herrenlosen Fahrzeuge haben noch bis zum 27. August Zeit, gegen die Versteigerung ihres Wagens Einspruch einzulegen. Wer beim Landeseinwohneramt (Referat Verschiedene Ordnungsaufgaben, Schleizer Straße 67, Zimmer 420) die entsprechenden Papiere vorweist, kann seinen Wagen gegen Zahlung der entstandenen Gebühren in Empfang nehmen. Die Versteigerung beginnt dann am 27. August um 14 Uhr 30 im Dienstgebäude des Landeseinwohneramtes in der Puttkamerstraße 16.

Im Warteraum der Führerscheinstelle gelten die üblichen Regeln: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Käufer ist verpflichtet, einen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Gezahlt wird in Bar. Für Mängel jeglicher Art übernimmt das Land Berlin keine Haftung, auch wenn sie zunächst nicht ohne Weiteres erkennbar waren.

Nähere Informationen zur Versteigerung gibt es beim Landeseinwohneramt unter den Telefonnummern 90237-666 und -667.

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