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Berlin: Blitzableiter – nützlich, aber freiwillig

Berlin - Angesichts der vielen Gewitter, von denen Anfang Juli eines in Tempelhof ein Haus in Brand setzte, fragen sich derzeit viele, wie es um die Sicherheit der eigenen Bleibe steht. Zu Recht, denn Blitzableiter sind in Berlin nicht flächendeckend vorgeschrieben.

Berlin - Angesichts der vielen Gewitter, von denen Anfang Juli eines in Tempelhof ein Haus in Brand setzte, fragen sich derzeit viele, wie es um die Sicherheit der eigenen Bleibe steht. Zu Recht, denn Blitzableiter sind in Berlin nicht flächendeckend vorgeschrieben. Nur exponierte Gebäude wie Hochhäuser und Kirchtürme müssen nach der städtischen Bauordnung eine Blitzschutzanlage haben.

„Entscheidend ist die Lage“, sagt ein Experte der Bauverwaltung. Die Bauordnung ist schwammig: „Bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, sind mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen.“ Für die meisten Gebäude sei die Gefährdung so minimal, dass sie nicht unter diesen Paragrafen fallen. Als Faustregel gilt: exponierte Lage oder exponiertes Gebäude ziehen Blitze an. Dass es aber gefährliche Ausnahmen von der Regel gibt, zeigt das Beispiel aus Tempelhof vom 1. Juli:  Die Doppelhaushälfte brannte ab, obwohl eine Tanne direkt nebenan das Haus bei weitem überragt.

Wie es in der Bauverwaltung hieß, werden auch vorhandene Anlagen nicht kontrolliert, weil es dazu keine Experten gibt. Man vertraut auf den Sachverstand von Architekten und Bauherren. In der Regel seien öffentliche Gebäude wie Krankenhäuser und Theater gesichert. Für Einkaufszentren oder Versammlungsstätten sei der Blitzableiter separat vorgeschrieben. Bei derartigen Bauten seien die Kosten der Haustechnik so hoch, dass der Blitzschutz nicht ins Gewicht falle. Eigentümer von Einfamilien- und Mietshäusern sparen sich dagegen den Einbau wegen der Kosten. Für ein übliches Berliner Mietshaus mit Seitenflügeln und Gartenhaus schätzt ein Experte die Nachrüstung auf 30 000 Euro.

Beim Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) heißt es, dass Gebäudeversicherungen in der Regel nur die Einhaltung der lokalen Bauvorschriften verlangen, also nicht ausdrücklich einen Blitzableiter. Häufiger als Brände seien Risse im Mauerwerk durch Blitzeinschläge. Hinzu kommen die von der Hausratsversicherung zu regulierenden Überspannungsschäden an Geräten, wenn der Blitz in die Stromleitungen fährt. Die Schäden aus beiden Versicherungsarten zusammen summierten sich bundesweit auf mehr als 400 000 Fälle mit Kosten von über 300 Millionen Euro im Jahr.

Die Blitzschläge kommen durch unterschiedliche Ladungen von Erdoberfläche und höheren Luftschichten zustande. „Der Ladungsausgleich durch den Blitz vollzieht sich immer auf kürzestem Weg“, erklärt Jörg Riemann vom Wetterdienst Meteogroup. Deshalb trifft es oft Masten, Türme und Bäume. Allerdings kann sich die Ladung starker Blitze verteilen. Feuchtigkeit verstärkt diesen Effekt und macht Blitzschläge unberechenbar.

Vorzugsweise suchen sich Blitze Metallteile. Ein Blitzableiter steigert also die Wahrscheinlichkeit, dass es das Gebäude trifft. Allerdings gilt das auch für Fernsehantennen oder Blechverkleidungen. Das Material spielt nach Auskunft des Meteorologen eine entscheidende Rolle. So erhöhten Regenschirme mit Metallspitzen das Risiko eines Einschlages. Dasselbe gelte zwar auch für Autos und Fahrgastschiffe, aber deren Metallkonstruktion leite die Energie ab. Ha/obs

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