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Berlin: Blockade bleibt für Thierse straffrei

Der Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) und der Bundestagsabgeordnete Wolfgang Wieland (Grüne) müssen wegen ihrer Sitzblockade am 1. Mai nicht vor Gericht.

Der Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) und der Bundestagsabgeordnete Wolfgang Wieland (Grüne) müssen wegen ihrer Sitzblockade am 1. Mai nicht vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft beantragte am Donnerstag, das Verfahren wegen geringer Schuld einzustellen. Thierse und weitere Politiker hätten den Naziaufmarsch nur für 13 Minuten blockiert und sich nach Aufforderung der Polizei freiwillig entfernt. Zudem stellte der Staatsanwalt klar, dass eine Sitzblockade strafrechtlich nicht als Nötigung einzustufen ist, sondern lediglich als „grobe Störung eines genehmigten Aufzuges“ gilt. Die Polizeigewerkschaft hatte Thierse nach der Blockade aufgefordert zurückzutreten. Der Neonazifunktionär Christian Worch stellte Anzeige gegen den Politiker. Rund 10 000 Menschen demonstrierten am 1. Mai in Pankow gegen den Aufmarsch. Aufgrund der massiven Proteste mussten die Rechten nach 800 Metern wieder umkehren. jra

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