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Bombenbau war Männern nicht nachzuweisen: Nach Terrorverdacht wieder frei

Die beiden am 8. September in Berlin festgenommenen Terrorverdächtigen sind am Mittwoch aus der Untersuchungshaft entlassen worden.

Die beiden am 8. September in Berlin festgenommenen Terrorverdächtigen sind am Mittwoch aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Ein Sprecher des Kammergerichts sagte, dass es keinen dringenden Tatverdacht mehr gegen die beiden Männer gebe. Samir M. und Hani N. waren wenige Tage vor dem 10. Jahrestag der Anschläge vom 11. September 2001 vom SEK festgenommen worden. Den 24 und 28 Jahre alten Männern war vorgeworfen worden, einen Bombenanschlag geplant zu haben. Gegen sie wurde wegen des Vorwurfs der „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ Haftbefehl erlassen. Dieser Tatbestand war erst 2009 als Paragraf 89a ins Strafgesetzbuch aufgenommen worden. Bei den beiden Männern waren Chemikalien wie Aceton beschlagnahmt worden. Zudem sollen sie im Internet große Mengen Kühlpads bestellt haben. In Verbindung mit weiteren Chemikalien lassen sich mit dem Gel aus diesen Pads Bomben bauen.

Die Anwälte der beiden Tatverdächtigen hatten seit der Inhaftierung argumentiert, dass sich daraus nicht der Vorwurf einer „staatsgefährdenden Straftat“ konstruieren lasse. Nun hat das Kammergericht sich den Argumenten der Verteidiger angeschlossen. „Die vorliegenden Indizien reichen nicht für einen hinreichenden Tatverdacht“, sagte ein Gerichtssprecher. So konnte den Männern kein konkreter Anschlagsplan nachgewiesen werden. Allerdings sollen die beiden Verbindungen zur islamistischen Szene haben. Zudem sollen sie, wie berichtet, mit falschen Pässen ein- und ausgereist sein.

Der frühe Zeitpunkt der Festnahme war kritisiert worden, da die Ermittler noch keine handfesten Beweise gesammelt hatten. Der neue Paragraf 89a sollte den Ermittlungsbehörden die Handhabe geben, um Terrorverdächtige auch bei dünner Beweislage festzusetzen. Innensenator Ehrhart Körting (SPD) hatte nach der Inhaftierung der aus dem Libanon und dem Gazastreifen stammenden Männer die „Aufnahme von Vorbereitungstaten in das Strafgesetzbuch“ gelobt.

Im Fall von Samir M. und Hani N. ist diese bereits 2009 heftig diskutierte rechtliche Konstruktion vor dem Berliner Kammergericht gescheitert. Der Anwalt von M., Alexander Funck, nannte die Freilassungen am Mittwoch „höchst erfreulich“.

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