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Berlin: Bordellprozess: Milde Strafen für Chef eines Etablissements

Im so genannten Bordellprozess hat das Landgericht gestern den ehemaligen Chef eines Etablissements wegen Zuhälterei und schweren Menschenhandels zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Darüber hinaus sprach das Gericht den 47-jährigen Ex-Bordellchef und einen pensionierten Polizeihauptkommissar der Förderung der Prostitution schuldig.

Im so genannten Bordellprozess hat das Landgericht gestern den ehemaligen Chef eines Etablissements wegen Zuhälterei und schweren Menschenhandels zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Darüber hinaus sprach das Gericht den 47-jährigen Ex-Bordellchef und einen pensionierten Polizeihauptkommissar der Förderung der Prostitution schuldig. Gegen den früheren Beamten verhängte die Kammer eine Bewährungsstrafe von neun Monaten.

Das von dem Mazedonier betriebene Bordell in der Lübecker Straße in Tiergarten war im Frühjahr 1997 nach einer Razzia geschlossen worden. Um den Betrieb fortführen zu können, einigte man sich auf die Gründung eines als Pärchenclub getarnten Vereins. Zu den Gründungsmitgliedern zählten auch drei weitere Polizisten. Gegen sie war das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt worden. In dem Etablissement mussten bis zu 23 vorwiegend aus Bulgarien und der Ukraine stammende Frauen der Prostitution nach gehen.

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