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Brandschutz: Die Möglichkeiten der Mieter

RAUCHMELDERAnders als in neun Bundesländern sind die ebenso kostengünstigen wie wirksamen Rauchmelder in Berlin nicht vorgeschrieben. Berlins SPD-geführte Bauverwaltung lehnt eine Pflicht aus Kostengründen strikt ab.

RAUCHMELDER
Anders als in neun Bundesländern sind die ebenso kostengünstigen wie wirksamen Rauchmelder in Berlin nicht vorgeschrieben. Berlins SPD-geführte Bauverwaltung lehnt eine Pflicht aus Kostengründen strikt ab. In Wohnungen darf jeder Mieter die Geräte auf eigene Kosten anbringen. Manche Hausverwaltung hat die weniger als zehn Euro teuren Geräte jedoch schon freiwillig in Treppenhäusern montiert.

HINDERNISSE
Laut Bauordnung müssen Hausflure und Treppenhäuser frei von „Brandlasten“ (Brennbarem) und Hindernissen zu halten sein. Kinderwagen gelten nach Angaben der Feuerwehr eindeutig als Brandlast und Hindernis. In der Praxis sieht es aber anders aus. Denn es gibt mehrere Gerichtsurteile, wonach Mietern erlaubt wurde, den Kinderwagen im Hausflur abzustellen. Darauf verweisen Mieterverbände.

GESCHLOSSENE TÜREN
Nach Angaben der Feuerwehr gibt es keine Vorschrift, dass Haustüren geschlossen gehalten werden müssen. Wenn Schlösser defekt sind, sollten Mieter aber die Hausverwaltung ansprechen. Zudem sollte über die Gegensprechanlage immer nachgefragt werden, wer gerade geklingelt hat. Verdächtige in Haus oder Hof sollten angesprochen werden, lautet ein weiterer Tipp der Feuerwehr.

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