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Überwachungskameras vor einem Gebäude auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Tegel

© dpa

Brandstiftung und Fahrlässigkeit: So oft hat es in Berlins Gefängnissen gebrannt

54 Brände gab es seit Januar 2015 in Berliner Haftanstalten. Dabei handelte es sich in fast allen Fällen um Brandstiftung.

Von Jonas Bickelmann

In Berlins Haftanstalten hat es von Anfang 2015 bis zum 16. Mai dieses Jahres 54 Mal gebrannt. Das antwortete die Senatsverwaltung für Justiz auf eine parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Marc Vallendar (AfD). Ursache sei in den meisten Fällen Brandstiftung durch die Gefängnisinsassen.

Bei der überwiegenden Zahl der Fälle wurde keine oder nur eine geringe Schadenssumme ausgewiesen. Der Schaden habe in diesen Fällen zum Beispiel intern behoben werden können oder sei unerheblich.

In der ursprünglichen Anfrage vom 16. Mai ging es neben den Bränden auch um Blei- und Asbestbelastung in Berliner Gefängnissen. Davon geht offenbar kein akutes Risiko für die Gesundheit der Insassen und Bediensteten aus. Ein Gutachter wies laut Senatsantwort darauf hin, dass es aufgrund dieser Stoffe bei Renovierungen besonderer Sicherheitsmaßnahmen bedürfe.

In einer Rückfrage auf die Antwort ging es nun um die vier erfassten Brandfälle mit besonders hoher Schadenssumme von mehr als 6000 Euro. Davon listet die Antwort im gesamten Zeitraum von fast viereinhalb Jahren nur vier auf; drei in der JVA Tegel und einen in Moabit.

Den größten Schaden in Höhe von mehr als 115.000 Euro verursachte ein Feuer in der JVA Tegel im Februar 2018. Dabei habe der Gefangene seine Zelle mit Möbeln von innen verbarrikadiert und so den normalen Zugang verhindert. Der Gefangene erlitt bei dem Brand schwere Verletzungen und musste auf der Intensivstation behandelt werden. Auf der gesamten Station seien bei diesem Vorfall Schäden etwa durch Ruß und Löschwasser entstanden, teilte der Senat mit.

Brennende Kerze verursacht Schaden von mehr als 6600 Euro

Auch beim zweithöchsten Schaden von mehr als 15.000 Euro habe der Insasse die Zelle verbarrikadiert und Feuer verursacht. Wie der Tagesspiegel berichtete, wollte er damit gegen schlechte Haftbedingungen protestieren. Der Gefangene wurde schwer verletzt. Nach dem Brand waren Sanierungsarbeiten nötig, die zu den hohen Kosten führten.

Nicht jede Brandstiftung geschieht absichtlich, auch fahrlässiges Feuerlegen fällt unter den Tatbestand. Die Antwort des Senats weist "Fahrlässigkeit" getrennt aus. In einem solchen Fall von nicht beabsichtigter Brandstiftung im Januar 2017 mit mehr als 6600 Euro Schaden habe der Häftling etwa eine Kerze unbeaufsichtigt brennen lassen.

Der Antwort des Senats zufolge können Häftlinge im Falle eines Brandes innerhalb des eigenen Haftraums jederzeit über die Zellenrufanlage Kontakt zur Zentrale aufnehmen. Ein Insider sagte, es sei davon auszugehen, dass die Insassen die Brände legen, weil sie sich in einer Ausnahmesituation befinden und die Kontrolle über ihr Handeln verlieren.

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