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Brandstiftungen: Mit Rußresten an den Händen

Selten werden Brandstifter dingfest gemacht. Jetzt steht ein Hausmeistersohn vor Gericht

Sein verdächtiges Verhalten am Tatort hat ihn überführt. Nun muss sich der 22-jährige Dennis K. an diesem Mittwoch vor Gericht verantworten. Der Vorwurf: Brandstiftung. In mehreren Hausfluren und Kellern in seiner unmittelbaren Nachbarschaft in Staaken soll er Mitte April Feuer gelegt haben. Verletzt wurde bei den Brandstiftungen im Cosmarweg und Pillnitzer Weg glücklicherweise niemand.

Der Fall, der heute vor dem Amtsgericht verhandelt wird, gehört zu den wenigen, bei denen die Polizei einen Verdächtigen fassen konnte. Denn (Serien-)Brandstiftern auf die Spur zu kommen, gestaltet sich für die Polizei extrem schwierig. Für einen Anschlag benötigt der Täter lediglich ein Feuerzeug, schildert ein Ermittler. Der Brandstifter muss selbst nichts mitbringen, was er anzünden kann, sondern bedient sich der Dinge, die in vielen Hausfluren herumstehen: Gerümpel, Altpapier oder Kinderwagen. Wenn die Gegenstände dann Feuer gefangen haben, ist der Zündler schon längst wieder weg. Auch die DNA-Spuren, die jeder Mensch hinterlässt, sind so gut wie immer nach einem solchen Feuer unbrauchbar.

So haben die Ermittler auch nach dem bislang verheerendsten Feuer dieser Art am 12. März in der Neuköllner Sonnenallee bisher keine Spur zum Brandstifter: Dort waren drei Menschen – darunter ein Säugling – gestorben, nachdem ein Täter abgestelltes Gerümpel und Kinderwagen in dem Hausflur angezündet hatte. Selbst die von der Polizei ausgesetzten 25 000 Euro Belohnung für entscheidende Hinweise und eine neu gegründete Sonderkommission brachten die Polizeibeamten nicht weiter.

Leichter hatten sie es da die Fahnder hingegen bei Dennis K. Der Sohn eines Hausmeisters, der als Reinigungskraft in den betroffenen Häusern arbeitete, wird von einem Ermittler als „typischer Nachahmungstäter“ beschrieben. Die Kripo hatte ihn schnell im Visier, weil er sich extrem auffällig an den Tatorten verhielt und über Täterwissen verfügte, mit dem er sich offenbar selbst verriet: Das erste Mal, am 11. April, hatte ein kleiner Schrank im Flur des fünften Obergeschosses des Hauses gebrannt, in dem der junge Mann selbst wohnt. Schon da war Anwohnern sein „merkwürdiges Verhalten“ aufgefallen, wie ein Ermittler sagte. Er sei als Erster am Brandort gewesen, habe das Feuer gemeldet und dies lautstark kundgetan und bereits Einzelheiten genannt, die er als Unbeteiligter gar nicht hätte wissen können. Am nächsten Tag ging dann zwei Aufgänge weiter im Flur Hausrat in Flammen auf. Schräg gegenüber im Pillnitzer Weg wurden schließlich am Tag darauf im Keller ein abgestelltes Sofa sowie ein Couchtisch in Brand gesetzt. Die Flammen griffen auf die Holzverkleidung zweier Kellerverschläge über und beschädigten die Versorgungsleitungen. Bei der letzten Tat soll Dennis K. noch rußverschmierte Hände gehabt haben.

Die Polizisten nahmen ihn kurz darauf unter dringendem Tatverdacht in seiner Wohnung fest. Danach kam er in Untersuchungshaft. Dennis K. ist weder vorbestraft noch einschlägig als Brandstifter in Erscheinung getreten. Was sein Motiv für die Zündeleien war, ist noch unklar. Bei der Vernehmung hatte sich Dennis K. nicht geäußert. Möglicherweise wollte er mit der Zündelei auf sich aufmerksam machen, vermutet ein Ermittler. Möglich wäre auch, dass sich Dennis K. beim Putzen über das Gerümpel in den Hausfluren geärgert hatte und deshalb zum Feuerzeug griff. Einem Hausbewohner gegenüber soll er einmal geäußert haben, dass die Mieter „selbst schuld“ seien, wenn sie ihr Zeug im Treppenhaus abstellten.

Dass der Prozess drei Monate nach den mutmaßlichen Taten angesetzt wurde, liege im normalen Zeitrahmen, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Da Dennis K. in Untersuchungshaft sitzt, gelte das Beschleunigungsgebot. Die Beweislage sei stimmig. So hatten es die Beamten in diesem Fall nicht mit komplizierten Ermittlungen zu tun.

Dennis K. muss nun mit einer Haftstrafe von mindestens einem Jahr rechnen. Auf schwere Brandstiftung stehen bis zu 15 Jahre Haft. Allerdings gehört laut Gesetz zum Tatvorwurf der schweren Brandstiftung, dass die Haussubstanz beschädigt wurde. Dies ist jedoch bei allen drei Fällen nicht der Fall.

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