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Berlin: Briefwahl möglich trotz Poststreiks

Was passiert eigentlich, wenn die Stimmen von Briefwählern wegen eines Poststreiks zu spät in den Wahlämtern ankommen? Das Szenario ist nicht ganz unwahrscheinlich, denn von Freitag bis Montag stimmt die Gewerkschaft Verdi über einen unbeschränkten Briefträgerstreik ab.

Was passiert eigentlich, wenn die Stimmen von Briefwählern wegen eines Poststreiks zu spät in den Wahlämtern ankommen? Das Szenario ist nicht ganz unwahrscheinlich, denn von Freitag bis Montag stimmt die Gewerkschaft Verdi über einen unbeschränkten Briefträgerstreik ab. Und schon vorher müssen sich die Berlinerinnen und Berliner auf Störungen einstellen: „Wir können nicht ausschließen, dass es zu weiteren Aktionen in Berlin kommt“, sagte eine Verdi-Sprecherin.

Kein Grund zur Sorge, heißt es dazu im Büro des Landeswahlleiters, denn in der Landeswahlordnung ist für diesen Fall vorgesorgt. In Paragraf 68 heißt es, dass im Falle einer Störung der Postbeförderung durch „höhere Gewalt“ die rechtzeitig abgeschickten Wahlbriefe später ausgezählt werden können. Rechtzeitig bedeutet in diesem Fall drei Tage vor dem Wahltermin. Dies wird anhand des Poststempels überprüft.

Ein Poststreik könnte also nur die Bekanntgabe des amtlichen Endergebnisses verzögern. Eigentlich müsste es 20 Tage nach dem Abstimmungstermin vorliegen. Wenn die Auszählung aber durch einen Streik behindert wird, kann der Termin nach hinten verschoben werden – bis zwei Wochen nach dem Streikende.pjh

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