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Berlin: Brutalität fast bis zur Mordlust - Angeklagte quälten Arbeitslosen zu Tode

Der Staatsanwalt konnte sein Entsetzen auch im Plädoyer nicht unterdrücken: "Was sich die Angeklagten an Brutalität und Sinnlosigkeit erlaubt haben, lässt sich in Worte kaum fassen", sagte Dirk Klöpperpieper gestern vor der 24. Großen Strafkammer des Landgerichts.

Von Frank Jansen

Der Staatsanwalt konnte sein Entsetzen auch im Plädoyer nicht unterdrücken: "Was sich die Angeklagten an Brutalität und Sinnlosigkeit erlaubt haben, lässt sich in Worte kaum fassen", sagte Dirk Klöpperpieper gestern vor der 24. Großen Strafkammer des Landgerichts. So wie die vier Skinheads im Oktober 1999 den Arbeitslosen Kurt Sch. in Lichtenberg zu Tode gequält haben, kommt nach Ansicht des Staatsanwalts für die zwei erwachsenen Angeklagten nur eine lebenslange Freiheitsstrafe in Betracht. Auch für den jugendlichen und den heranwachsenden Schläger beantragte Klöpperpieper mit je acht Jahren nahezu das laut Jugendstrafrecht mögliche Höchstmaß. Die Tat empfindet der Ankläger als derart widerlich, dass er beinahe "Mordlust" erkennen kann.

Die Skinheads Björn O. (17), Carsten U. (18), Michael V. (23) und der gleichaltrige Manuel S. waren, wie berichtet, durch die Nacht gezogen, um sich mit Punks zu prügeln. Doch der Gegner zeigte sich nicht. Die Stimmung in der Gruppe war gereizt. Die Frustration habe noch zugenommen, als es nicht gelang, eine Bierflasche auf dem Kopf eines Passanten zu zerschlagen, sagte Klöpperpieper. Als die Clique an einer Tankstelle auf Kurt Sch. traf und dieser mit "Prost Kameraden" grüßte, hatte sie nach Meinung des Staatsanwalts ein Opfer gefunden - "es war egal, was er sagte, er wäre einfach dran gewesen". Noch an der Tankstelle habe die Gruppe geplant, Sch. auszurauben. Dies geschah dann in einem Park: Carsten U. habe das Opfer in den Würgegriff genommen, die anderen Skins hätten mit ihren Stahlkappenstiefeln in Gesicht, Bauch und Brustbereich getreten. Manuel S. habe den röchelnden Mann durchsucht und ihm elf Mark, Tabak und Zigarettenblättchen abgenommen.

Die Gruppe ließ, das ist unstrittig, Sch. liegen und begab sich zur Wohnung von V. Dort sei beschlossen worden, das Opfer "gänzlich zu töten", um nicht entdeckt zu werden, sagte Klöpperpieper. Alle Angeklagten seien einverstanden gewesen und zu dem reglosen Sch. zurückgekehrt. Carsten U. habe mit einem Messer dem Mann gezielt in den Hals gestochen, von den anderen Angeklagten hätten mindestens zwei nochmal getreten. Ob Manuel S. mittat oder nicht, sei rechtlich "nicht so entscheidend", meinte der Staatsanwalt. Auch S. habe den Entschluss zum Mord gefasst und müsse sich "den Tatbeitrag anderer zurechnen lassen". Laut Klöpperpieper haben sich alle Angeklagten beim ersten Gewaltexzess des schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig gemacht. Die Tötung des Opfers sei "Mord in Verdeckungsabsicht".

Die Anwältin von Björn O. wie auch der Verteidiger von Manuel S. forderten deutlich geringere Strafen. Am 20. April sollen die letzten Plädoyers gehalten und das Urteil verkündet werden.

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