zum Hauptinhalt

Berlin: Bürger sollen für bessere Straßen zahlen

Anhörung im Landesparlament zum umstrittenen Straßenausbaubeitragsgesetz: Sieben Antworten auf drängende Fragen

Im Februar 2006 will die Koalition ein Straßenausbaubeitragsgesetz beschließen. Für einen Teil der Baukosten müssen danach künftig auch Grundstückseigentümer zahlen. Der Bauausschuss des Abgeordnetenhauses hört dazu heute ab 13 Uhr Experten an. Wichtige Fragen versuchen wir jetzt schon zu beantworten.

Ist Berlin Vorreiter?

Nein – Nachzügler. Alle Länder, mit Ausnahme von Baden-Württemberg, haben ihre Gemeinden in Kommunalabgabengesetzen ermächtigt, von Anliegern Straßenausbaubeiträge zu erheben.

Wofür müssen die Bürger zahlen?

Wenn öffentliche Straßen, Wege und Plätze verbessert, erweitert oder erneuert werden, müssen die Anwohner einen Teil der Kosten übernehmen. Als Ausgleich für die Vorteile, die ihnen durch die „verbesserte oder erneuerte Verkehrsanlage“ entstehen. Beitragspflichtig sind die Grundstückseigentümer oder Pächter, nicht Mieter. Beiträge werden erhoben, wenn die Maßnahme „für die Funktions- oder Leistungsfähigkeit der Verkehrsanlage erforderlich“ ist. Laufende Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen müssen die Bezirke weiterhin allein zahlen. Wird eine Straße „erstmalig hergestellt“, werden keine Ausbau-, sondern Erschließungsbeiträge fällig. Dafür gibt es schon ein Gesetz.

Mit welchen Kosten müssen die Betroffenen rechnen?

Der Gesetzentwurf enthält drei Musterberechnungen. 1.) Neubau einer Anliegerstraße in einem Siedlungsgebiet am Stadtrand (eingeschossiges Wohnhaus, 661 m2 Grundstück) = 5036 Euro. 2.) Komplette Erneuerung einer Haupterschließungsstraße in der Innenstadt (mehrgeschossiges Gebäude, 1000 m2 Grundstück) = 13 000 Euro oder bei gewerblicher Nutzung 19 500 Euro. 3.) Erneuerung einer Hauptverkehrsstraße (mehrgeschossiges Haus, teilweise gewerblich genutzt, 1000 m2 Grundstück) = bis zu 28 000 Euro.

Können sich die Anwohner gegen einen überteuerten Straßenausbau wehren?

Im Gesetzentwurf steht: „Der Aufwand für die technische Ausführung ist so gering wie möglich zu halten.“ Die betroffenen Eigentümer müssen über das Bauprogramm und die voraussichtlichen Kosten rechtzeitig informiert werden, sie dürfen Einwände vorbringen und eigene Vorschläge machen. Gesetzlich festgelegt ist, wie breit die Fahrbahn, der Gehweg, der Radweg, der Park- oder Grünstreifen bei einem Ausbau werden darf. Die Bezirksverordnetenversammlung bzw. das Abgeordnetenhaus müssen dem Bauprojekt zustimmen.

Wonach bemisst sich der Kostenanteil, den die Anwohner zahlen müssen?

An der Grundstücksfläche, an der Nutzungsart (Wohnen, Gewerbe, Freizeit etc.) und an der Geschosshöhe. Das zuständige Tiefbauamt erstellt die Zahlungsbescheide an die Anlieger. Der Beitrag wird im Monat nach der Zustellung fällig.

Was geschieht, wenn ein Bürger nicht zahlen kann?

Zur „Vermeidung unbilliger Härten“ kann der Beitrag insgesamt oder teils gestundet oder in Raten gezahlt werden. Dann werden aber Zinsen fällig. Die Härtefallklausel gilt auch für Unternehmen, deren Existenz bedroht werden könnte. Im Einzelfall kann auf die Beitragserhebung sogar vollständig verzichtet werden.

Was tun in strittigen Fällen?

Man kann Einwände gegen die Bauplanung erheben, Widerspruch gegen den Beitragsbescheid einlegen oder vor Gericht ziehen. Der Gesetzentwurf des Senats ist zwar für den juristischen Laien schwer durchschaubar, aber es werden rechtsgültige Urteile zitiert. Das Thema „Straßenausbaubeiträge“ ist bundesweit weitgehend durchgeklagt. za

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false