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Berlin: Bürgerbegehren gegen Parkzone gültig

Gericht gibt Klägern statt: Unterschrift gilt auch ohne Angabe des Geburtsdatums

Bezirksämter dürfen ein Bürgerbegehren nicht für gescheitert erklären, nur weil einige Unterzeichner kein Geburtsdatum in den Unterschriftenlisten nennen. Dies hat jetzt das Berliner Verwaltungsgericht entschieden – und so einem Bürgerbegehren gegen drei geplante Parkgebührenzonen in Charlottenburg-Wilmersdorf nachträglich zum Erfolg verholfen.

Anwohner, Gewerbetreibende, Kirchenleute sowie CDU und FDP hatten fast 11 000 Unterschriften gesammelt – nötig waren 8000. Doch das Rechtsamt erklärte viele Stimmen für ungültig – darunter laut CDU-Fraktionsgeschäftsführer Karsten Sell rund 500 allein wegen fehlender Geburtsdaten. Letztlich hieß es vom Amt, die Kritiker hätten 190 gültige Stimmen zu wenig vorgelegt. Dagegen klagte die Protestinitiative.

Grundsätzlich sei es nicht zu beanstanden, dass Geburtsdaten verlangt werden. „Aber wenn die Identität eines Wahlberechtigten zweifelsfrei feststeht, ist das Beharren darauf unverhältnismäßig“, erklärte Gerichtssprecher Robert Seegmüller das Urteil (Az.: VG 11 A 94.07). Die Ämter könnten Namensangaben oft mit dem Einwohnermelderegister überprüfen. Dennoch hielt es Seegmüller für „riskant“, von vornherein auf Geburtsangaben bei den Unterschriftensammlungen zu verzichten. Bereits wenn zwei namensgleiche Bürger in einem Haus wohnten, sei die Unterschrift nicht mehr überprüfbar und werde ungültig. Über eine mögliche Berufung will der Bezirk erst entscheiden, wenn das schriftliche Urteil vorliegt.

Die geplante Ausweitung der Parkzonen in der City-West wird nun vorerst gestoppt. Halten Bezirksamt und BVV aber an den Plänen fest, ist für die Kritiker der Weg zum Bürgerentscheid frei: Die endgültige Entscheidung fiele dann in dieser zweiten Verfahrensstufe.CD

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