zum Hauptinhalt
Ausbau der A 100 an der Grenzallee in Neukölln. Sollen die Berliner künftig zu solchen Projekten befragt werden?

© Kai-Uwe Heinrich

Bürgerbeteiligung in Berlin: Saleh will Großprojekte dem Volk vorlegen

Der SPD-Fraktionschef Raed Saleh befürwortet Volksabstimmungen, die von der Regierungsmehrheit organisiert werden. Aber die CDU ist dagegen, und alle Oppositionsparteien knüpfen solche Befragungen an strenge Kriterien.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Das Volk soll sagen, was es von Großprojekten hält, die von der Regierung vorbereitet werden. Das gilt nicht nur für Olympia, sondern auch für andere Pläne, die die Stadt bewegen. Der SPD-Fraktionschef Raed Saleh, der solche „konsultativen Bürgerbefragungen“ voranbringen will, nennt als mögliche Themen: Den Verkauf landeseigener Unternehmensanteile, die Verlängerung der Stadtautobahn A 100 über den Treptower Park hinaus oder große Bauvorhaben, die den Landeshaushalt stark belasten.

Saleh geht davon aus, dass „pro-aktive Bürgerbefragungen“, die vom Abgeordnetenhaus auf den Weg gebracht werden, auch ohne Änderungen der Berliner Verfassung möglich wären. Jedenfalls wenn das Ergebnis der Abstimmung für den Senat nicht rechtlich, sondern „nur“ politisch bindend ist. Mit dieser Meinung steht der SPD-Politiker derzeit aber auf einsamem Posten. Der Koalitionspartner CDU hält offenbar nichts von staatlich verordneten Volksabstimmungen und die Opposition befürwortet solche Referenden nur unter strengen Bedingungen.

„Ich halte viel von frühzeitigen, ergebnisoffenen und verbindlichen Bürgerbeteiligungsverfahren, aber nichts von Volksbefragungen, die von der Regierung in Auftrag gegeben werden“, sagt der CDU-Stadtentwicklungsexperte Stefan Evers dem Tagesspiegel. Er sieht die „Gefahr manipulativer Fragestellungen“. Aber vor allem dürften sich politische Entscheidungen nicht an „Stimmungsmache“ orientieren, sondern müssten nach sorgfältiger Abwägung der verschiedenen Interessen getroffen werden. „Wenn dann die Bürger mit solchen Entscheidungen nicht einverstanden sind, können sie die Instrumente der direkten Demokratie nutzen, die in der Verfassung vorgesehen sind“, sagte Evers. Also Volksbegehren und -entscheide.

Opposition fürchtet um ihren Einfluss

Grüne, Linke und Piraten wollen den Wählern einen „Gegenstand der politischen Willensbildung“ nur dann zur Abstimmung vorlegen, wenn die Regierung an das Ergebnis der Abstimmung fest gebunden ist und wenn mindestens drei Viertel der Abgeordneten ein solches Referendum unterstützen. Damit wäre die Einbindung der Opposition weitgehend sichergestellt. Außerdem soll ein Gegenentwurf zur Abstimmung gestellt werden können, wenn ein Viertel der Parlamentsmitglieder dies fordert. Dies alles müsste jedoch in der Landesverfassung verankert werden, sagt die Opposition, weil es die Bürger – wie ein Volksentscheid – zum Träger der Staatsgewalt macht.

Diese Vorschläge der Opposition werden bereits parlamentarisch beraten. Ebenso das Olympia-Befragungsgesetz von SPD und CDU, das mit der Entscheidung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) für Hamburg nun allerdings nicht mehr benötigt wird. Zwei Professoren aus Berlin (Hans Meyer) und Osnabrück (Hermann Heußner) sagten kürzlich im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses, dass Bürgerreferenden dieser Art in der Berliner Verfassung festgeschrieben werden müssten.

Abgesehen davon seien Volksabstimmungen, die von der Regierung in Auftrag gegeben werden, nur eine „Verlagerung der Verantwortung von der Politik auf das Volk“. Dies widerspreche der Idee einer oppositionellen Kontrollfunktion und stärke die Regierungsmehrheit“, urteilte der Rechtswissenschaftler Meyer. Sein Kollege Heußner stimmte dem zu: „Das Plebiszit von oben entwertet die Volksrechte von unten.“ Die Regierung stehle sich damit aus der Verantwortung.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false