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Berlin: Bürgerhaus Grünau geht an Alteigentümer

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, das Bürgerhaus Grünau den Erben des Alteigentümers zurückzugeben. Damit wurde die Beschwerde gegen ein gleich lautendes Urteil des Verwaltungsgerichts abgewiesen, die das Landesamt zur Reglung offener Vermögensfragen (Larov) für das Bezirksamt Köpenick im März 1999 eingereicht hatte.

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, das Bürgerhaus Grünau den Erben des Alteigentümers zurückzugeben. Damit wurde die Beschwerde gegen ein gleich lautendes Urteil des Verwaltungsgerichts abgewiesen, die das Landesamt zur Reglung offener Vermögensfragen (Larov) für das Bezirksamt Köpenick im März 1999 eingereicht hatte. Kulturstadtrat Dirk Retzlaff (PDS) bezeichnete gestern das Urteil als "Fehlentscheidung". Aus seiner Sicht sei alles, was gegen eine Rückübertragung des Hauses an der Regattastraße 141 spreche, unbeachtet geblieben. Er verweist auf die drei erfüllten Bedingungen, die eine Rückgabe laut Gesetz ausschließen: neue Nutzung vor dem 29. September 1990, erhebliche bauliche Veränderungen und ein öffentliches Interesse. Projektleiterin Sigrid Léglise erinnerte daran, dass bereits vor dem offiziellen Eröffnungstermin, dem 28. Oktober 1990, zahlreiche Veranstaltungen in der Jugendstilvilla an der Dahme stattfanden. Zu den Ersten, die dort auftraten, gehörte der Schriftsteller Stefan Heym, der am 29. April 1990 mit einer Lesung zahlreiche Gäste in das Haus lockte. Es folgten Ausstellungen, und im September zog die Musikschule ein. Zuvor hatten viele freiwillige Helfer in dem bis Ende 1989 von der Staatssicherheit genutzten Gebäude Wände herausgerissen und Fenster freigelegt. Der Bezirk investierte rund 750 000 Mark.

Das Bürgerhaus hat sich inzwischen einen Namen in ganz Berlin gemacht: Allein im vergangenen Jahr kamen rund 30 000 Gäste zu den Lesungen, Konzerten, besuchten Zirkel, Workshops oder Ausstellungen. Damit das auch künftig so bleibt setzt sich der Bezirk für ein Weiterbestehen des Bürgerhauses ein. Experten prüfen derzeit, ob eine Klage beim Bundesverfassungsgericht möglich sei, erklärt der Stadtrat. Ansonsten habe der Bezirk vor, das Haus zu kaufen oder zu mieten.

bey

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