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Berlin: Bürgerhaus Grünau: Hoffnung für den Veranstaltungsort

Im Streit um das Bürgerhaus Grünau hat der Bezirk jetzt einen kleinen Erfolg errungen. "Das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen erkannte unseren Widerspruch gegen den Zuordnungsbescheid an", teilte Kulturstadtrat Dirk Retzlaff (PDS) mit.

Im Streit um das Bürgerhaus Grünau hat der Bezirk jetzt einen kleinen Erfolg errungen. "Das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen erkannte unseren Widerspruch gegen den Zuordnungsbescheid an", teilte Kulturstadtrat Dirk Retzlaff (PDS) mit. Dadurch sei es dem Bezirksamt möglich, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vorzugehen, wonach die Villa an der Regattastraße an die Alteigentümer zurückgehen soll.

Wie berichtet, bemühen sich seit nunmehr acht Jahren zwei Münchner um das ehemalige Eigentum ihres Großvaters, des Textilfabrikanten Alfred Fisch. Der Unternehmer und Nazi-Mitläufer hat das Haus am Dahmeufer Ende der 30er Jahre erworben. Nach dem Zweiten Weltkrieg ging Fisch in den Westen. Bis 1989 saß die Staatssicherheit in dem Haus. Im Januar 1990 besetzten Grünauer Bürger das Gebäude und schon vier Monate später, am 29. April, fand dort eine erste Veranstaltung statt. Seitdem werden regelmäßig Konzerte, Gesprächsrunden, Ausstellungen und Kurse geboten. Rund 3000 Besucher aus ganz Berlin kommen monatlich nach Grünau. Nach dem Willen des Bezirks soll das auch künftig so bleiben.

Retzlaff macht noch einmal deutlich, dass das Gericht bei seiner Entscheidung zur Rückübertragung von falschen Daten ausgegangen sei. Außerdem habe die Justiz bestimmte Leistungen, die von den Bürgern im Wert von 250 000 Mark erbracht wurden, nicht anerkannt. Zudem sprechen noch andere Gründe gegen eine Rückgabe. Bis zum 29. September 1990 - einem im Vermögensgesetz verankerten Stichtag - bestand ein öffentliches Interesse am Haus, zudem lag bereits eine neue Nutzung vor und erhebliche bauliche Veränderungen waren sichtbar. Retzlaff ist froh, dass erst einmal Zeit gewonnen wurde. "Nun müssen wir die Entscheidung zum Widerspruch abwarten", sagte er. bey

Köpenick. Im Streit um das Bürgerhaus Grünau hat der Bezirk jetzt einen kleinen Erfolg errungen. "Das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen erkannte unseren Widerspruch gegen den Zuordnungsbescheid an", teilte Kulturstadtrat Dirk Retzlaff (PDS) mit. Dadurch sei es dem Bezirksamt möglich, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vorzugehen, wonach die Villa an der Regattastraße an die Alteigentümer zurückgehen soll.

Wie berichtet, bemühen sich seit nunmehr acht Jahren zwei Münchner um das ehemalige Eigentum ihres Großvaters, des Textilfabrikanten Alfred Fisch. Der Unternehmer und Nazi-Mitläufer hat das Haus am Dahmeufer Ende der 30er Jahre erworben. Nach dem Zweiten Weltkrieg ging Fisch in den Westen. Bis 1989 saß die Staatssicherheit in dem Haus. Im Januar 1990 besetzten Grünauer Bürger das Gebäude und schon vier Monate später, am 29. April, fand dort eine erste Veranstaltung statt. Seitdem werden regelmäßig Konzerte, Gesprächsrunden, Ausstellungen und Kurse geboten. Rund 3000 Besucher aus ganz Berlin kommen monatlich nach Grünau. Nach dem Willen des Bezirks soll das auch künftig so bleiben.

Retzlaff macht noch einmal deutlich, dass das Gericht bei seiner Entscheidung zur Rückübertragung von falschen Daten ausgegangen sei. Außerdem habe die Justiz bestimmte Leistungen, die von den Bürgern im Wert von 250 000 Mark erbracht wurden, nicht anerkannt. Zudem sprechen noch andere Gründe gegen eine Rückgabe. Bis zum 29. September 1990 - einem im Vermögensgesetz verankerten Stichtag - bestand ein öffentliches Interesse am Haus, zudem lag bereits eine neue Nutzung vor und erhebliche bauliche Veränderungen waren sichtbar. Retzlaff ist froh, dass erst einmal Zeit gewonnen wurde. "Nun müssen wir die Entscheidung zum Widerspruch abwarten", sagte er.

bey

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