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BMI a. D - der frühere Dienstsitz des Bundesinnenministerium, für den der Bund weiter Miete zahlen soll.

© Klaus Gaffron

Bund gegen Freiberger: Millionenstreit um Innenministerium vor Landgericht

Der einstige Dienstsitz des Inneministers ist zum Zankobjekt geworden. Bund und Ex-Pizza-Multi Freiberger streiten vor Gericht um 18 Millionen Euro.

Am Ende platzte es dann doch aus Rechtsanwalt Karlheinz Knauthe in Saal 150 des Berliner Landgerichts heraus: „Sie sind nicht im Entferntesten dazu in der Lage ein Verhalten zu belegen, wonach sich unredliches Verhalten ergibt.“ Der Mietvertrag für das Bundesinnenministerium im Spreebogen aus dem Jahr 1997 mit dem früheren Fertigpizza-Multi Ernst Freiberger sei „das wirtschaftlich und rechtlich beste“ Angebot, was vorgelegen habe. Und dann zog der Routinier der Berliner Anwaltsszene noch einen Trumpf aus der Tasche: Ein Foto mit dem damaligen Bundesinnenminister Manfred Kanther (CDU) bei der Unterzeichnung des Mietvertrags.

Die 18-Millionen-Euro-Klausel

Soll heißen: Ein irgendwie heimlich an den Gremien vorbei von Ministerialbürokraten mit eigenen Interessen ausgeklüngelter Deal sei dieser Mietvertrag eben nicht. Das Gegenteil sei der Fall: Alle wichtigen Instanzen hätten mitgeredet. Tatsächlich gibt es Berichte des Rechnungshofes und in den Archiven finden sich Debatten im Bundestag, wo die Grünen heftig für die Alternative stritten: Sanierung und Nutzung eines Altbaus, der dem Bund bereits gehörte. Konnten die für den Vertrag Verantwortlichen bei einem derart lang anhaltendem Tauziehen tatsächlich eine Klausel übersehen haben, die den Bund nun knapp 18 Millionen Euro kostet? Nur weil er schon nach 15 statt nach 30 Jahren auszog, um in den Neubau neben dem Hauptbahnhof umzuziehen.

Das Landgericht ist nur eine Front

Wann hat es das schon gegeben? Der Bund und ein Vermieter streiten bis aufs Messer und ziehen alle Register im Streit ums Geld. Die Verhandlung vor dem Landgericht ist im Fall des Spreebogen nur eine Front, die andere liegt bei der Strafverfolgung. Aber manches spricht nach der Verhandlung im Zivilgericht dafür, dass der Richter zugunsten des Vermieters urteilen wird. Die Klausel im Mietvertrag ist nicht versteckt und sogar für Laien verständlich geschrieben. Die zwei fälligen Jahresmieten in Höhe von 19 Millionen sind eine Art Ausgleich dafür, dass der Bund nach 15 Jahren auszieht, weil er sich zugleich das Recht einräumen ließ, 30 Jahre bleiben zu dürfen. Aus Sicht des Vermieters könnte man sagen: Weil diesem dadurch Mieten entgehen.

Ermittlungsverfahren gegen unbekannt

Aber die Geschichte um das hufeisenförmige Bürohaus an der Spree in Moabit lässt sich eben auch anders erzählen, nämlich so: Dass hier vor Abschluss des Vertrages „Absprachen zum Nachteil für die Bundesrepublik Deutschland getroffen“ worden sein könnten. Dies hatte das Bundesinnenministerium vor einigen Wochen im Vorfeld der Verhandlung beim Landgericht verbreitet. Außerdem hieß es, dass eine „Anzeige gegen unbekannt erstattet“ worden sei, um diesen Verdacht zu überprüfen. Und dass „die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt eingeleitet“ habe. Das verleiht dem Fall zusätzliche Brisanz, obwohl damit allenfalls ein Anfangsverdacht einhergeht.

Gut, dass der Deal 15 Jahre her ist

Gut, dass der Deal mehr als 15 Jahre zurück liegt – und die damals Verantwortlichen Ämter oder Einfluss verloren haben. Politische Rücksichtnahmen sind gleichsam überflüssig. Zumal für den Fall, dass sich der Verdacht erhärten ließe, der ganze Mietvertrag infrage gestellt werden könnte. Der Vorteil für den Bund: Die rund 19 Millionen Euro für den vorzeitigen Auszug wären dann auch nicht fällig.

Gerüchte über ein Netzwerk

Durch die Räume des Landgerichts waberten denn auch Anspielungen über mögliche politische CDU-CSU-Netzwerke zur Begünstigung des parteinahen Unternehmers Ernst Freiberger in dem Mietvertrag. Jedenfalls hatte dessen Rechtsanwalt Knauthe das so aufgefasst, fühlte sich herausgefordert und stellte klar: „Sie behaupten wahrheitswidrig, Freiberger sei in der CSU gewesen, das war er nie“ – und Knauthe drohte gar noch mit „strafrechtlichen Konsequenzen.“ Die Vertreter des Bundes verteidigten ihre Strategie, Ross und Reiter nicht konkret benennen zu wollen. Man wolle „inhaltlich nicht vorwegnehmen“, was die Ermittlungen im Rahmen des Strafverfahrens ja erst noch klären müssten. Und weil beide Seiten recht kurzfristig vor der Verhandlung ihre Sichtweise durch die Vorlage weiterer Schriftsätzen bekräftigt hatten, kam es vorerst noch zu keinem Urteil in dem 18-Millionen-Euro-Streit.

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