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Berlin: Bund lässt Senat nicht in Rentenkasse greifen

Die Bundesregierung reagiert mit einem Eilgesetz auf Pläne des Berliner Senats, durch rückwirkende Überführung von angestellten Lehrern in den Beamtenstatus die Rentenkassen anzuzapfen. Der Bund will damit verhindern, dass Länder ihre Finanzen auf Kosten der Rentenversicherung entlasten.

Die Bundesregierung reagiert mit einem Eilgesetz auf Pläne des Berliner Senats, durch rückwirkende Überführung von angestellten Lehrern in den Beamtenstatus die Rentenkassen anzuzapfen. Der Bund will damit verhindern, dass Länder ihre Finanzen auf Kosten der Rentenversicherung entlasten. Schon am Freitag soll ein Antrag im Parlament verabschiedet werden, der eine Gesetzeslücke schließt und die Rückzahlung von Rentenbeiträgen bei rückwirkender Verbeamtung öffentlich Bediensteter verhindert.

Als Arbeitgeber würde auch das Land Berlin zur Hälfte von der Rückzahlung, die auf Grund der aktuellen Gesetzeslage für fünf Jahre möglich wäre, profitieren. Dem Vernehmen nach könnten in Berlin bis zu 10 000 Betroffene Rückzahlungsansprüche von jeweils gut 15 000 Euro anmelden. Würde das Beispiel in den neuen Bundesländern Schule machen, müssten die Rentenversicherer bis zu drei Milliarden Euro zurückzahlen. Dies könnte nur durch Erhöhung des Rentenbeitragssatzes um 0,3 Prozentpunkte ausgeglichen werden. Die Opposition will den Antrag unterstützen.

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