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Bundesgerichtshof: Mieter kann Zusendung von Kostenbelegen nicht verlangen

Der Bundesgerichthof hat entschieden, dass ein Mieter in der Regel nicht verlangen kann, dass ihm der Vermieter die Fotokopien der Abrechnungsbelege für die Betriebskosten zuschickt.

Karlsruhe - Vielmehr könne der Mieter darauf verwiesen werden, die Belege beim Vermieter einzusehen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom Mittwoch. Eine Ausnahme gelte nur dann, wenn dies dem Mieter unzumutbar sei. Im aktuellen Fall waren Mieter und Hausverwaltung in Berlin ansässig. Der BGH hatte deshalb keine Bedenken, dem Mieter den Weg bis zu deren Geschäftsräumen zuzumuten. (Az: VIII 78/05 vom 8. März 2006)

Der Deutsche Mieterbund kritisierte, die Rechte des Mieters würden durch das Urteil stark eingeschränkt. Eine Prüfung der Belege mit professioneller Hilfe sei praktisch ausgeschlossen. «So laufen die Kontrollrechte des Mieters weitgehend ins Leere», sagte Mieterbund- Direktor Franz-Georg Rips. Bei Sozialwohnungen sei die Zusendung von Kopien gesetzlich vorgeschrieben. Es sei nicht erkennbar, warum auf dem freien Wohnungsmarkt etwas anderes gelten solle. Nach Einschätzung der Mieterorganisation ist jede zweite Abrechnung falsch.

Nach den Worten des BGH hat die Einsichtnahme beim Vermieter den Vorteil, dass Missverständnisse sofort ausgeräumt und zeitliche Verzögerungen vermieden werden. Im konkreten Fall habe der Mieter weitere Kopien verlangt, obwohl er bereits rund 300 Ablichtungen zugeschickt bekommen habe.

Zugleich lehnte das Karlsruher Gericht einen Anspruch auf getrennte Abrechnung in Immobilien ab, die sowohl gewerblich als auch zu Wohnzwecken genutzt werden. Eine gesonderte Erhebung der Nebenkosten, die in Geschäftsräumen anfielen, sei jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn den Wohnraummietern dadurch kein nennenswerter Nachteil entstehe - also wenn die Umlage der einzelnen Betriebskostenarten zu einer gerechten Verteilung zwischen gewerblichen und privaten Mietern führe. Im jetzigen Fall, in dem sich unter anderem ein Job-Center und ein Internet-Café im Gebäude befunden hätten, sei es nicht zu einer erheblichen Mehrbelastung der Mieter gekommen. (tso/dpa)

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