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BUNDESTAGSPOLIZEI: Parlamentspräsident hat das Sagen

GESETZESLAGE Die Liegenschaften des Deutschen Bundestages sind ein eigener Polizeibezirk, in dem der Bundestagspräsident die alleinige Polizeigewalt ausübt. Deshalb untersteht ihm eine eigene Polizeitruppe – die Polizei des Bundestages, offiziell zusammengefasst im „Referat für Polizei und Sicherungsaufgaben“.

GESETZESLAGE

Die Liegenschaften des Deutschen Bundestages sind ein eigener Polizeibezirk, in dem der Bundestagspräsident die alleinige Polizeigewalt ausübt. Deshalb untersteht ihm eine eigene Polizeitruppe – die Polizei des Bundestages, offiziell zusammengefasst im „Referat für Polizei und Sicherungsaufgaben“. Diese parlamentarische Polizeigewalt ist in der Verfassung verankert, um das Parlament vor einer Einflussnahme durch die Exekutive und Judikative zu schützen. Im Klartext heißt dies: Die Berliner Landespolizei kann im Parlamentsviertel nur tätig werden, wenn die Bundestagspolizei sie dazu beauftragt. Das Gleiche gilt für die Staatsanwaltschaft. Nach dem Überfall auf die Postfiliale begann die Kriminalpolizei erst mit den Ermittlungen, nachdem man sie hinzugerufen hatte.

AUFGABEN

Die etwa 300 Beamten der Bundespolizei sollen „Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ im Parlamentsbezirk abwehren. Dafür absolvieren sie die gleiche Ausbildung für den mittleren und gehobenen Dienst wie die Landespolizisten. Sie sind im Marie-Elisabeth- Lüders-Haus, im Jakob-Kaiser-Haus, im Paul-Löbe-Haus und den anderen Bundestagsgebäuden im Bezirk Mitte tätig – und zwar an den Pforten, im Vollzugs-, Wach- und Ermittlungsdienst sowie in der Zentralen Ausweisstelle. Dabei arbeiten die Beamten in Schichten rund um die Uhr.cs

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