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Krach am Dach. Blankenfelde-Mahlow muss nun mit dem Lärm leben.

© dpa

Bundesverwaltungsgericht bestätigt Routen: BER-Nachbarn müssen Fluglärm ertragen

Das Bundesverwaltungsgericht hat zwei Klagen abgelehnt: Blankenfelde-Mahlow muss nach der Eröffnung des neuen Großflughafens BER nun unzumutbaren Lärm hinnehmen. Auch die Initiative der Deutschen Umwelthilfe gegen die Wannseeroute lief ins Leere.

Noch sind auf den Strecken keine Flugzeuge in der Luft, aber die künftigen Flugrouten beschäftigen weiter die Gerichte – und werden bestätigt. Das Bundesverwaltungsgericht lehnte am Mittwoch in Leipzig sowohl die Klagen der Deutschen Umwelthilfe auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung wegen des Forschungsreaktors in Wannsee ab als auch den Versuch der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, die Flugrouten über ihr Gebiet für rechtswidrig erklären zu lassen.

Alle fünf Minuten fliegt künftig ein Jet über den Ort

Nun hat Blankenfelde-Mahlow, direkt gelegen am BER, seinen Rechtsweg ausgeschöpft und muss tagsüber massiven Lärm startender und landender Flugzeuge hinnehmen. Anwalt Franz Siebeck erwartet, dass nach der Eröffnung des BER alle fünf Minuten ein Flugzeug über die Ortsmitte fliegt. Vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hatte die Gemeinde aber im September 2013 zumindest erreicht, dass in der Zeit von 22 bis 6 Uhr die Routen über den Ort nicht genutzt werden dürfen. Ziel der Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht war es, dass die Festlegung der Flugrouten insgesamt für rechtswidrig erklärt wird.

"Es war die Wahl zwischen Pest und Cholera"

Der Vorsitzende Richter Rüdiger Rubel gestand ein, dass der Ortskern von Blankenfelde-Mahlow vom Fluglärm doppelt belastet wird. Je nach Windrichtung werden die Routen für Starts oder Landungen genutzt. Daher gebe es in Blankenfelde- Mahlow keine Lärmpausen. „Aufgrund der Doppelbelastung ist der Lärm unzumutbar, weil er über einem Dauerschallpegel von 55 Dezibel liegt“, sagte Rubel. Nun bestätigte das Gericht zumindest die nächtliche Lärmpause. Ansonsten sei die Festlegung der Flugrouten rechtmäßig, weil mögliche Alternativrouten, die vor dem Ortskern nach Norden abknicken, an anderer Stelle noch mehr Menschen mit unzumutbarem Lärm belasten würden. „Die Entscheidung, den Fluglärm auf einen Korridor zu konzentrieren, hat zwar den Nachteil der Doppelbelastung, aber den Vorteil, dass der Kreis der von unzumutbarem Fluglärm Betroffenen möglichst gering gehalten wird.“ Einer der Verwaltungsrichter hatte während der Verhandlung gesagt, die für die Flugrouten zuständige Flugsicherung habe die Wahl „zwischen Pest und Cholera“ gehabt.

Bei der Wannseeroute ist noch etwas Spielraum

Bei der Wannseeroute ist trotz der am Mittwoch abgelehnten Klage noch etwas Spielraum, die Chancen sind aber eher gesunken. Nachdem die Leipziger Richter schon im Juni die juristischen Voraussetzungen für ein Verbot der Wannseeroute verschärft hatten, lief die Klage der Deutschen Umwelthilfe jetzt ins Leere. Sie wollte erreichen, dass höchstrichterlich festgestellt wird, dass das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung für die Wannseeroute eine Umweltverträglichkeitsprüfung hätte durchführen müssen.

Diese Prüfung hätte die Risiken eines kerntechnischen Unfalls infolge eines Flugzeugabsturzes auf den Forschungsreaktor des Helmholtz-Zentrums in Wannsee berücksichtigen sollen. Schon vor dem OVG war die Umwelthilfe im Juni 2013 damit gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht stufte die Klage nun als unzulässig ein, weil die Umwelthilfe kein Klagerecht hat. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung sei für Flugrouten nicht vorgeschrieben. Den Antrag von Anwalt Remo Klinger, das Verfahren auszusetzen und vom Europäischen Gerichtshof klären zu lassen, wann Klagen von Umweltverbänden vor Gericht zulässig sind, lehnte das Gericht ab.

Es gibt noch ein weiteres Verfahren beim OVG

Damit ist der Streit um die Wannseeroute nicht erledigt. Es gibt noch ein Verfahren am OVG. Auf Klagen der Kommunen Kleinmachnow, Stahnsdorf und Teltow hatten die Richter im Januar 2013 die Wannseeroute für rechtswidrig erklärt, weil das Risiko eines Flugunfalls und eines terroristischen Anschlags über dem Reaktor nicht ausreichend untersucht worden sei. In der Revision hatte das Bundesverwaltungsgericht die OVG-Entscheidung beanstandet und das Verfahren zurückverwiesen. Dessen Richter hätten nicht geprüft, ob das Festlegen der Route „im Ergebnis vertretbar“ sei und müssten dies nachholen, begründeten die Leipziger Richter. Das OVG hat noch nicht neu verhandelt.

Auf der Internetseite der Flughafengesellschaft gibt es jetzt Prognosen zum künftigen Fluglärm am BER. Dort soll nun jeder errechnen können, wie laut es wirklich wird in seiner Wohngegend. www.berlin-airport.de/de/nachbarn/fluglaermprognose-ber/index.php

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