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Berlin: Busfahrer zahlt Schmerzensgeld

Kind angefahren – kein Strafprozess

Manche Verhandlungen sind schon beendet, bevor sie überhaupt begonnen haben. Zum Beispiel gestern im Amtsgericht Tiergarten. Angeklagt wegen gefährlicher Körperverletzung war Busfahrer Klaus W., der am 11. Januar 2002 einen stehenden Linienbus in der Falkenseer Chaussee überholt und dabei ein Kind angefahren hatte. Das Kind musste ins Krankenhaus gebracht werden, erlitt aber keine bleibenden Schäden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Klaus W. zu schnell war, selbst bei Schrittgeschwindigkeit den Unfall aber nicht hätte verhindern können, weil das Kind ohne zu schauen auf die Straße gerannt sei. Die Mutter des Kindes wollte keine Bestrafung des Fahrers – und so einigte man sich vor dem Prozess auf ein Schmerzensgeld von 500 Euro. chh

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