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Bußgeld: 160.000 Euro Strafe wegen Schwarzarbeit

Der Zoll hat gegen den 42-jährigen Geschäftsführer eines Dienstleistungsunternehmens ein Bußgeld in Höhe von knapp 160.000 Euro wegen illegaler Beschäftigung verhängt.

Berlin - Der Unternehmer habe elf aus Osteuropa stammende Arbeiter unter anderem für Renovierungsarbeiten eingesetzt, teilte ein Sprecher des Hauptzollamtes Berlin mit. Sie waren bei einer Baustellenüberprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Jahr 2005 aufgegriffen worden.

Der Aktion war ein anonymer Hinweis vorausgegangen. Keiner der Arbeiter sei in der Lage gewesen, die notwendige Arbeitserlaubnis vorzuweisen, sagte der Sprecher. Deren Behauptung, als selbständige Subunternehmer für den Hauptbeschuldigten tätig zu sein, hätte durch die Ermittlungen der Beamten widerlegt werden können. Daraufhin verhängte das Hauptzollamt nach eigenen Angaben den Bußgeldbescheid, der inzwischen rechtskräftig sei. (tso/ddp)

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