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Berlin: BVG: Bei Gefahr können sich die Fahrgäste selber filmen

In den Zügen der Bahn sollen sich die Fahrgäste in Zukunft selbst überwachen können. Bei Gefahr oder auch bei Vandalismus können sie im Fahrgastraum eine Kamera einschalten, die die Bilder zum Triebwagenführer im Führerstand überträgt.

In den Zügen der Bahn sollen sich die Fahrgäste in Zukunft selbst überwachen können. Bei Gefahr oder auch bei Vandalismus können sie im Fahrgastraum eine Kamera einschalten, die die Bilder zum Triebwagenführer im Führerstand überträgt. Die Kameras sind schon installiert, dürfen aber noch nicht aktiviert werden, weil die Zustimmung des aufsichtsführenden Eisenbahn-Bundesamts (EBA) und des Betriebsrats fehlt.

Das EBA befürchte, dass die Triebwagenführer durch das Beobachten des Monitors nicht ausreichend auf die Strecke sehen, sagt Bahnsprecher Andreas Fuhrmann. Der Betriebsrat habe Bedenken, weil die Kamera, die auch der Triebwagenführer einschalten kann, neben den Fahrgästen auch den "Kundenbetreuer im Nahverkehr", früher Schaffner genannt, aufnehmen könnte.

Kameras in Bahnen und Bussen haben dazu geführt, dass in den überwachten Fahrzeugen die Schäden durch Vandalismus zurückgegangen sind. Von einem generellen Einbau der Kameras sind die Verkehrsbetriebe aber noch weit entfernt. Die BVG installiert die Überwachungseinrichtungen nur in neuen Fahrzeugen, und die S-Bahn befindet sich noch in der Versuchsphase.

Ein 1999/2000 vorgenommener Versuch habe gezeigt, dass Kameras Gewalt- und Vandalismustäter abschreckten, sagt BVG-Sprecher Ulrich Mohneke. Nur in einem Bus war ein Sitz aufgeschlitzt worden. Allerdings war der Test auf wenige Fahrzeuge beschränkt. Der Versuch habe aber auch gezeigt, dass ein Nachrüsten älterer Fahrzeuge wegen der Verkabelung teuer sei, sagte Mohneke weiter. Deshalb habe die BVG beschlossen, zunächst nur neue Fahrzeuge mit Kameras auszustatten.

So erhalten neben den 30 neuen Straßenbahnen, die die BVG bestellt hat, auch 50 Busse solche Überwachungsanlagen. Geordert sind zwar insgesamt 160 neue Busse, doch Kameras gibt es nur in den 15 Meter langen Fahrzeugen. In den kürzeren wird weiter der Fahrer den Fahrgastraum im Blick haben. Auch Gelenkbusse und Doppeldecker sollen bei Neubestellungen Kameras erhalten. Ein Versuch sei nicht mehr erforderlich, so Mohneke, weil der Test bereits erfolgreich gelaufen sei.

Probleme mit dem Einbau in älteren Fahrzeugen gab es auch bei der S-Bahn. Dort waren die Versuche nicht zufriedenstellend verlaufen, sagt S-Bahn-Sprecher Ingo Priegnitz. Die Tests würden aber fortgesetzt, denn grundsätzlich sei auch die S-Bahn davon überzeugt, dass es in überwachten Fahrzeugen deutlich weniger Schäden gebe.

Bei der Bahn sind Kameras nicht neu. Bahnhöfe werden schon längst so überwacht. Die Bilder werden in die Sicherheitszentralen übertragen. Eine Arbeitsgruppe prüfe derzeit, ob der Kamera-Einsatz erweitert werden kann, sagt Fuhrmann.

Die Datenschützer haben prinzipiell keine Bedenken gegen den Einbau der Kameras, wenn diese nur als "verlängertes Auge" eingesetzt und die Bilder nicht aufgezeichnet werden. Nur wenn der Fahrer oder die Mitarbeiter in der Zentrale einen Vorfall bemerken, sollen sie die Aufzeichnung "anlassbezogen" einschalten dürfen. Die Verkehrsbetriebe würden dagegen am liebsten ständig aufzeichnen und die Aufnahmen nach kurzer Zeit "überschreiben", wenn es keinen Vorfall gegeben hat. Ausgewertet würden die Aufnahmen dann nur bei einem festgestellten Schaden. Sind in langen Fahrzeugen mehrere Kameras installiert, sei es dem Fahrer nicht möglich, ständig die Monitore zu beobachten, argumentieren die Betriebe.

Alle Fahrzeuge, die mit Kameras überwacht werden, sind durch entsprechende Piktogramme deutlich gekennzeichnet.

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