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BVG-Streik: Kunden sind die Gelackmeierten

Die treuen Berliner BVG-Nutzer sind bei dem BVG-Streik die Verliere. Stammkunden besitzen nicht einmal Schadensersatzansprüche. Und das Unternehmen kündigte an, dass es keine Kulanz geben wird.

Von Amir El-Ghussein

Der Streik der Berliner Verkehrsbetriebe wird auf dem Rücken der Kunden ausgetragen. Die Verbraucher stehen trotz Jahres- oder Monatskarte im Regen. "Einen gesetzlichen Anspruch auf Schadenersatz gibt es nicht", sagt Daniel Kluge, Sprecher des Verkehrsclub Deutschland. Im Fernverkehr der Deutschen Bahn gibt es so eine Regelung. Für den Nahverkehr gilt das leider nicht. Doch was bleibt zu tun? Kluge rät den Zeitkartebesitzern Beschwerdebriefe zu schreiben. "Sie sollten unbedingt eine Anfrage auf Rückerstattung des Fahrgeldes stellen." Doch je mehr Personen dies nachfragen, je unwahrscheinlicher ist, dass die BVG auf die Anfrage eingeht.

Die BVG weist auf ihre Beförderungsbedingungen hin. Die rechtlichen Grundsätze schließen eine Schadensersatzklage aus. "Streik gilt als höhere Gewalt", so BVG-Sprecherin Petra Reetz. Doch es wäre ja auch eine kundenfreundliche Kulanzregelung möglich. Aber das blockt die BVG ab. "Im Streikfall gibt es keine Kulanz.", sagt Reetz. Das könne sich das Unternehmen nicht leisten. Es müssten nicht nur die Kunden, sondern auch Unternehmen die durch den Streik beeinträchtigt werden, Kompensationen erhalten. Und die miserable Situation gehe ja nicht von der BVG aus. "Das Unternehmen wird ja bestreikt.", so Reetz. Schlechte Aussichten - gerade für die treuen BVG-Kunden.

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