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Berlin: BVG will Gewalttäter und Vandalen bei ihren Taten filmen

Nach erfolgreichem Test wird Videokontrolle in Bussen und Straßenbahnen ausgeweitetMichael Brunner Attacken auf Fahrgäste, zerkratzte Scheiben, aufgeschlitzte Sitze, wüste Schmierereien. Die Berliner Verkehrsbetriebe BVG wollen die Zahl der Straftaten in U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen erheblich vermindern und setzen dabei auf moderne Elektronik.

Nach erfolgreichem Test wird Videokontrolle in Bussen und Straßenbahnen ausgeweitetMichael Brunner

Attacken auf Fahrgäste, zerkratzte Scheiben, aufgeschlitzte Sitze, wüste Schmierereien. Die Berliner Verkehrsbetriebe BVG wollen die Zahl der Straftaten in U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen erheblich vermindern und setzen dabei auf moderne Elektronik. Nach den Worten von BVG-Vorstandsmitglied Hans-Heino Dubbenkropp werden Videokameras künftig mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zur festen Ausstattung öffentlicher Verkehrsmittel in Berlin gehören. Die Sicherheitsexperten der Verkehrsbetriebe hoffen, dass sich die Zahl der Straftaten durch den flächendeckenden Einsatz von Video-Technik halbieren lässt und verweisen auf Erfolge in den USA, Frankreich und Dänemark. 1999 registrierte die BVG 110 000 Vandalismus-Straftaten und gab 16 Millionen Mark für die Beseitigung der Folgen aus.

Bevor die Kameras eingebaut werden, will die BVG während eines sechsmonatigen Probelaufs mit 30 Doppeldeckerbussen, 20 Gelenkbussen und 100 Straßenbahnen herausfinden, wie das Ganze funktioniert. Dafür stehen 1,5 Millionen Mark bereit. Das Projekt beginnt nicht am Nullpunkt: Seit dem November 1999 hat die BVG in zwei Doppeldeckerbussen, zwei Straßenbahnen und auf der U-Bahnlinie 4 getestet, ob ihre Fahrer mit der neuen Technik zurechtkommen. Die Ergebnisse des Versuchs waren ermutigend. Laut Dubbenkropp hatten die Fahrer keine Probleme damit, auf den zusätzlichen Monitor im Führerhaus zu achten. Via Bildschirm und angeschlossene Videokameras war es möglich, quasi nebenbei die Fahrgäste im Blick zu behalten. Was Busse und Bahnen betrifft, geht es eigentlich nur noch darum, mit Hilfe einer Ausschreibung einen geeigneten Anbieter für die Kameras und Monitore zu ermitteln.

Anders ist es bei der U-Bahn. Bei den Tests in den Kurzzügen mit nur zwei Wagen auf der U 4 zeigte sich, dass die Fahrer damit überfordert wären, vom Führerstand aus das Geschehen in ganzen Zügen zu überwachen. Schlussfolgerung: Die Bilder von den Videokameras in den Waggons sollen nicht zum Fahrer, sondern in eine Einsatzzentrale übertragen werden. Neue Mitarbeiter werden dafür nicht eingestellt, und es sind auch keine Neubauten dafür geplant. Die BVG will die Bilder aus den Zügen per Mobiltelefon-Netz in bereits vorhandene Einrichtungen senden. Möglicherweise werden dafür die bereits installierten Anlagen des Mobilfunkanbieters E-Plus verwendet.

Für Berlins Datenschutzbeauftragten Hansjürgen Garstka steht fest, dass gegen die Video-Überwachung nichts einzuwenden ist. Kompliziert wird es bei der Frage, wann aufgezeichnet werden darf. Laut Garstka kann aufgezeichnet werden, wenn Verdacht auf eine Straftat besteht. In solchen Fällen hat die Staatsanwaltschaft das Recht, die Bildkonserven als Beweismittel in Gerichtsverfahren zu verwenden. Ist ein Prozess abgeschlossen, wandern die Videos wie andere Beweismittel in die Asservatenkammer des Kriminalgerichts. "Die BVG nimmt keine Aufträge zur Aufzeichnung in Bussen und Bahnen entgegen", sagte Vorstand Dubbenkropp. Vorgesehen sei, dass die Fahrer in Gefahrensituationen per Knopfdruck die Aufzeichnung starten. Bilder ohne besondere Vorfälle sollen gelöscht werden. Video-Überwachung rund um die Uhr wird es nach Dubbenkropps Worten auf keinen Fall geben.

Michael Brunner

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