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Berlin: "Café Pssst!" darf bleiben: Verbände beklagen Doppelmoral

In einer Umfrage des Verwaltungsgerichts haben sich die meisten der 50 angeschriebenen Institutionen für eine liberalere Rechtsprechung hinsichtlich der Prostitution ausgesprochen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Berlin hält es für widersprüchlich, dass Huren weder einen Sozialversicherungsanspruch haben noch Geld von Freiern einklagen können, aber trotzdem Steuern zahlen müssen.

In einer Umfrage des Verwaltungsgerichts haben sich die meisten der 50 angeschriebenen Institutionen für eine liberalere Rechtsprechung hinsichtlich der Prostitution ausgesprochen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Berlin hält es für widersprüchlich, dass Huren weder einen Sozialversicherungsanspruch haben noch Geld von Freiern einklagen können, aber trotzdem Steuern zahlen müssen. Dabei nehme der Staat "keinerlei Rücksicht auf den ethischen Hintergrund". Auch die Gewerkschaft ÖTV kritisiert die "Doppelmoral", der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT) verlangt "Einheitlichkeit des Rechts". Der Deutsche Juristinnenbund startete eine interne Umfrage: "Fast 90 Prozent der befragten Mitglieder halten die freiwillige, nicht von Kriminalität begleitete Prostitution für nicht sittenwidrig." Die Evangelische Kirche in Deutschland und der katholische Wohlfahrtsverband Caritas in Berlin lehnen es dagegen ab, Prostitution als normalen Beruf zu betrachten. Dennoch seien die Pläne der Bundesregierung, Huren sozial besser zu stellen, begrüßenswert.

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