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Berlin: CDU-Abgeordneter Helias muss um Wahlkreis bangen Vergleich vor dem Parteigericht: Nominierung wird wiederholt

Charlottenburg-Wilmersdorf. Das wird eine Zitterpartie für Siegfried Helias, den Bundestagsabgeordneten und Ex-Landesschatzmeister der Berliner CDU.

Charlottenburg-Wilmersdorf. Das wird eine Zitterpartie für Siegfried Helias, den Bundestagsabgeordneten und Ex-Landesschatzmeister der Berliner CDU. Die Christdemokraten müssen die Nominierung ihres Wahlkreis-Kandidaten in Charlottenburg-Wilmersdorf für die Bundestagswahl wiederholen. „Um mögliche Rechtsunsicherheiten zu beseitigen“, einigten sich die innerparteilichen Kontrahenten vor dem Bundesparteigericht der Union auf einen entsprechenden Vergleich. Spätestens am 18. Juli muss der neue CDU-Wahlvorschlag beim Kreiswahlleiter eingereicht werden.

Helias, 14 Jahre Mitglied des Abgeordnetenhauses, hatte sich im November 2001 bei der Aufstellung des örtlichen CDU-Direktkandidaten mit nur zwei Stimmen Mehrheit gegen den Rechtsanwalt Christoph Lehmann durchgesetzt. Lehmann gehört zum liberalen Parteiflügel und war bis zur Fusion der Kreisverbände Vorsitzender der Bezirksorganisation Wilmersdorf. Aber das Landesparteigericht der Union erklärte im März 2002 die Nominierung von Helias aus satzungsrechtlichen Gründen für ungültig. Ein Formfehler hatte den parteiinternen Streit um die Bundestagskandidatur ausgelöst. Die Berechtigung von einem Dutzend CDU-Mitgliedern, die möglicherweise nicht zum Wahlkreis Wilmersdorf-Charlottenburg gehörten, wurde im Vorfeld der Nominierung offenbar nicht geklärt, so dass ein Delegierter auf der Wahlkreisvertreterversammlung eventuell nicht abstimmungsberechtigt war.

Bei dem knappen Abstimmungsergebnis zugunsten von Helias ist eine solche Beschwerde rechtsrelevant. Sowohl das Kreispartei- wie auch das Landesparteigericht gaben den Beschwerdeführern Recht. Der CDU-Landesvorstand legte vor dem Bundesparteigericht Widerspruch ein. Eigentlich war die Parteiführung zuversichtlich, den Satzungsstreit für sich entscheiden zu können, aber nun geht man auf Nummer sicher. Denn im schlimmsten Fall droht eine Anfechtung der Bundestagswahl mit der Folge einer regionalen Wahlwiederholung.za

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