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Berlin: CDU-Diagnose: Sicherheit mangelhaft

von Barbara Junge Die CDU nennt es „ein Stück aus dem Tollhaus“, doch selbst die Gewerkschaft der Polizei ist zufrieden: Mit der Änderung des Polizeigesetzes hat der Senat den Weg für einen besseren Schutz jüdischer Einrichtungen in der Stadt frei gemacht. Künftig können besonders gefährdete Orte mit Hilfe von Videokameras überwacht werden.

von Barbara Junge

Die CDU nennt es „ein Stück aus dem Tollhaus“, doch selbst die Gewerkschaft der Polizei ist zufrieden: Mit der Änderung des Polizeigesetzes hat der Senat den Weg für einen besseren Schutz jüdischer Einrichtungen in der Stadt frei gemacht. Künftig können besonders gefährdete Orte mit Hilfe von Videokameras überwacht werden. Die Videoüberwachung „hilft nicht nur, eine sich anbahnende Straftat zu erkennen, sondern erzeugt auch einen deutlichen Abschreckungseffekt“, lobte Innensenator Ehrhart Körting (SPD) nach dem Senatsbeschluss. „Dies wird wesentlich zum Schutz jüdischer und israelischer Einrichtungen in Berlin beitragen können.“ Die Überwachung beziehe sich aber nicht auf öffentliche Plätze, betonte Körting.

Den Schutz bezweifelt auch die Union nicht. Vielmehr sei eine solche Überwachung „eine Selbstverständlichkeit“, urteilt der Innenpolitiker der CDU-Fraktion, Roland Gewalt. „Aber es ist doch nur das Notwendigste vom Notwendigen“, schränkt Gewalt seine Zustimmung gleich wieder ein. Jetzt komme es darauf an, auch die Videoüberwachung im eigentlichen Sinne zu regeln – und meint damit die Überwachung öffentlicher Plätze. „In praktisch allen europäischen Großstädten ist diese Videoüberwachung, die den Bürgern wirklich nützt, möglich, nur in Berlin nicht“, kritisiert Gewalt die Koalition. Die SPD habe einen entsprechenden Gesetzentwurf von Ex- Innensenator Werthebach (CDU) lange blockiert. Dabei lägen die Erfolge durch Videokontrolle auf der Hand, etwa Taschen- oder Autodiebstahl gehe – kameraüberwacht – stark zurück.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hält dagegen. „Wir haben der CDU schon damals gesagt, dass das nicht der richtige Weg ist, um Kriminalität auf der Straße zu bekämpfen“, sagt GdP-Geschäftsführer Klaus Eisenreich. „Die vornehmliche Aufgabe der Polizei ist es doch, Verbrechen zu verhindern. Was bringst es denn dann, Videokameras aufzuhängen? Das gaukelt doch nur Sicherheit vor.“ Polizeipräsenz sei nicht durch eine Kamera zu ersetzen. Deshalb sei mehr Personal notwendig und nicht etwa allgemeine Videoüberwachung. Dies will die GdP jedoch nicht als generelle Kritik am jetzt beschlossenen Gesetz verstanden wissen, das vom Parlament erst bestätigt werden muss. Die Überwachung eines gefährdeten Gebäudes könne durchaus durch Kameras erhöht werden, meint Eisenreich. Und der GdP-Vorsitzende Eberhard Schönberg sagt: „Diese Überwachung kann den polizeilichen Objektschutz unterstützen. Und das brauchen wir.“

Auch der Fraktionschef der Grünen, Wolfgang Wieland, will differenzieren. „Die Gebäudeüberwachung ist sinnvoll. Was die CDU will, ist aber etwas ganz Anderes.“ Die CDU ziele mit ihrer Idee auf die präventive Überwachung von Personengruppen im öffentlichen Raum. Dies beinhalte das Gesetz nicht. „Es darf aber auch kein Einstieg in die flächendeckende Überwachung sein“, sagt Wieland. Dem pflichtet der FDP-Innenpolitiker Alexander Ritzmann bei. Das Gesetz müsse dazu dienen, „gut ausgewählte Objekte, bei denen die Gefährdung nachgewiesen ist“, zu schützen. Er fordert zudem eine Überprüfung in einigen Monaten, welche Orte dann videoüberwacht werden. Die Koalition indes stellt klar, dass sie keinen Einstieg in die öffentliche Überwachung anstrebt. Marion Seelig, PDS-Innenpolitikerin: „Das ist eine abschließende Regelung“.

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