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Berlin: Chancen für Sitzenbleiber

Senator Böger stellt den Entwurf zum Schulreformgesetz vor

Auch nach jahrelanger Diskussion hält das geplante „Schulreformgesetz“ noch manche Neuigkeit bereit. Dies wurde gestern deutlich, als Bildungssenator Klaus Böger (SPD) endlich die Eckpunkte des von SPD und PDS abgestimmten Entwurfs vorstellte. So war bisher nicht bekannt, dass die Schulreifeuntersuchungen abgeschafft werden sollen. Neu ist auch, dass es für Sitzenbleiber die gesetzlich festgelegte Möglichkeit geben soll, mittels Nachprüfung doch noch die Versetzung zu schaffen.

Damit die Schüler diese Hürde nehmen können, erwägt Böger, in den großen Ferien „Sommerkurse“ anzubieten. Ob sie von Lehrern, Referendaren oder freien Trägern abgehalten werden, ist allerdings noch völlig unklar. Böger reagiert damit auf die Pisa-Studie, die feststellte, dass das „Sitzenbleiben“ für die Schüler außer Zeitverlust nichts bringt. Dennoch will der Senator, wie berichtet, in den oberen Grundschulklassen das automatische Aufrücken abschaffen und die Möglichkeit des Sitzenbleibens einführen. Er begründet dies damit, dass die Noten der fünften und sechsten Klasse für die Grundschulempfehlung eine große Rolle spielen. Dieser Punkt ist in der Koalition umstritten.

Herzstück des SPD/PDS-Entwurfs ist die erweiterte Selbständigkeit der Schulen: Sie können künftig selbst ihre Lehrer auswählen, vom vorgeschriebenen Stundenrahmen abweichen und einen Teil der Haushaltsmittel selbst bewirtschaften. Eltern und Schüler erhalten mehr Mitbestimmungsrechte etwa bei der Benennung des Schulleiters und bei Entscheidungen zum Schulprogramm.

Etliche Neuerungen gegenüber dem alten Gesetz sind eine unmittelbare Reaktion auf Pisa. Dazu gehört nicht nur die Pflicht zur Qualitätskontrolle mittels Vergleichsarbeiten und der neue mittlere Schulabschluss, für den man künftig in den Hauptfächern Prüfungen ablegen muss. Vielmehr will Böger auch den Altersschnitt der Schüler senken: Dazu zieht er die Schulpflicht um ein halbes Jahr vor, und er schafft die Rückstellungen bei den Erstklässlern ab. Denn bisher werden jährlich rund 2000 Kinder – immerhin zehn Prozent der Erstklässler - nicht eingeschult, weil sie als nicht schulreif eingestuft wurden. Eine Konsequenz aus der Abschaffung der Rückstellungen ist, dass die Schulreifeuntersuchungen entfallen sollen.

Der Entwurf zu dem neuen Gesetz soll am Dienstag im Senat zur Kenntnis genommen werden und im Internet erscheinen. Dann tritt er den Weg durch die Gremien an. Zu beteiligen ist nicht nur das Abgeordnetenhaus sowie alle Senatsverwaltungen. Vielmehr müssen auch die Fachverbände, Gewerkschaften und der Landesschulbeirat gehört werden.

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