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Berlin: Chefarzt muss Geld zurückgeben

Gericht: Eine Million Euro aus Nebentätigkeit stehen Charité zu

Ein Chefarzt der Charité muss 960 000 Euro Nebeneinnahmen an das Klinikum abführen. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht in am Freitag veröffentlichten Urteilen. Der Mediziner, der als beamteter Professor ein Institut leitet, hatte das Geld für diagnostische Leistungen erhalten, die er 2002 und 2003 für andere Krankenhäuser erbracht hatte. Diese Einnahmen zu behalten, sei mit der Pflicht des Beamten zur uneigennützigen Amtsführung nicht zu vereinbaren, urteilte das Gericht. Die Charité aber dürfe solche Dienstleistungen für andere Kliniken erbringen und dies auch ihren verbeamteten Professoren übertragen. Die Einnahmen gehörten dann vollständig ihr. Dagegen hatte der Arzt geklagt. Dem Vernehmen nach sind noch weitere Verfahren von CharitéChefärzten anhängig. Andere Nebentätigkeiten, wie für Privatpatienten oder Gutachten, sind von dem Urteil aber nicht betroffen. I.B.

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