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Berlin: Chronik einer Affäre

Sommer 2000: Brandenburgs Verfassungsschutz wirbt den Cottbuser Neonazi Toni S. als VMann an.

Sommer 2000: Brandenburgs Verfassungsschutz wirbt den Cottbuser Neonazi Toni S. als VMann an.

Frühjahr 2001: In der rechten Szene wird die CD „Noten des Hasses“ mit dem Aufruf zum Mord an Prominenten verbreitet. Texte und Musik stammen von dem Berliner Neonazi Lars B., der sich als Rockband „White Aryan Rebels“ ausgibt. Toni S. vertreibt 2800 der 3000 produzierten CDs. Die Berliner Polizei ermittelt ohne Erfolg und stellt das Verfahren ein.

Mai 2002: Die Berliner Polizei erhält von einem eigenen Informanten aus der rechten Szene einen Hinweis auf die Hintermänner der CD „Noten des Hasses“. Außerdem wird über Pläne berichtet, eine zweite Auflage der CD zu produzieren. Die Staatsanwaltschaft leitet wieder Ermittlungen ein. Ob sich der Berliner „Hinweisgeber“ in dem Fall ebenfalls strafbar gemacht haben könnte, bleibt unklar.

Juli 2002: Bei einer Razzia in Marzahn und Brandenburg nimmt die Berliner Polizei Lars B. und Toni S. fest. In einem Cottbuser Lagerraum von Toni S. finden die Beamten zahlreiche Hass-CDs, Hitler-Poster und T-Shirts mit Hakenkreuzen. In den Verhören gibt sich Toni S. als V-Mann zu erkennen. Die Berliner Polizei hatte allerdings schon Erkenntnisse über seine Informantentätigkeit. Toni S. kommt in Untersuchungshaft. Auch gegen seinen V-Mann-Führer, den Brandenburger Verfassungsschützer mit dem Decknamen „Dirk B.“, leitet die Berliner Staatsanwaltschaft ein Verfahren ein. Der Fall löst heftigen Streit zwischen Berlin und Brandenburg aus.

September 2002: Die Berliner Staatsanwaltschaft gibt das Verfahren gegen den V-Mann-Führer „Dirk B.“ an die Cottbuser Anklagebehörde ab. In Berlin verurteilt das Amtsgericht Tiergarten den Neonazi Lars B. wegen der CD „Noten des Hasses“ zu 20 Monaten Haft, die zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Berliner Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Toni S. Die Vorwürfe lauten: Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Gewaltdarstellung sowie Volksverhetzung. fan

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