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CHRONIK EINES LANGEN STREITES: Schritt für Schritt zum Non-Stop-Verkauf

LANGER SAMSTAGJahrzehntelang galt nichts als so unumstößlich wie der deutsche Ladenschluss, den ein Bundesgesetz regelte. An Werktagen durfte nur bis 18.

LANGER SAMSTAG

Jahrzehntelang galt nichts als so unumstößlich wie der deutsche Ladenschluss, den ein Bundesgesetz regelte. An Werktagen durfte nur bis 18.30 Uhr eingekauft werden, am Sonnabend bis 14 Uhr. 1957 wurde der „lange Samstag“ eingeführt, am 1. Sonnabend im Monat durfte dann bis 18 Uhr eingekauft werden.1960 konnten die Geschäfte an allen Sonnabenden im Advent bis 18 Uhr öffnen. Danach gab es fast 30 Jahre keine Änderung.

ERSTE LOCKERUNG

Im Oktober 1989 wurde mit dem Dienstleistungsabend eine erste Liberalisierung eingeführt. Donnerstags durften Geschäfte bis 20.30 Uhr öffnen. Im November 1996 gab es eine erneute Lockerung: Wochentags war der Verkauf bis 20 Uhr möglich, am Samstag bis 16 Uhr. 2003 wurde auch der Sonnabendverkauf bis 20 Uhr gestattet.

FREIGABE

2006 machten Bundestag und Bundesrat den Ladenschluss zur Ländersache. Im November 2006 gestattete Berlin von Montag bis Sonnabend den Verkauf rund um die Uhr und schuf nun auch die Möglichkeit für zehn verkaufsoffene Sonntage zwischen 13 und 20 Uhr. sik

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