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Chronik: Zehn Jahre Streit und ein Millionenschaden

Im Dezember 2000 unterschrieb der damalige Berliner Finanzsenator Peter Kurth den Vertrag für das Grundstück an der Friedrichstraße, mit dem die Affäre beginnt. Eine Chronik.

Der Kaufvertrag

Als der damalige Berliner Finanzsenator Peter Kurth (CDU) am 19. Dezember 2000 seine Unterschrift unter den Vertrag über den Verkauf des 4200 Quadratmeter großen Grundstücks an der Friedrichstraße setzt, beginnt die Affäre um das Spreedreieck. In dem Vertrag erklärt das Land Berlin, dass das Bauland „lastenfrei“ übergeben wird. Dabei liegt auf dem Areal ein Eingang und ein Fußgängertunnel der S-Bahn, über die das Land nicht verfügen kann. Deshalb kann es den Vertrag nicht erfüllen.

Der Investor droht

Am 24. September 2001 drohen die Anwälte des Grundstückskäufers Harm Müller-Spreer zum ersten Mal mit einer Klage auf Schadensersatz. Diese Drohung wird im Laufe der folgenden Jahre wiederholt. Zuletzt verlangen sie im Jahr 2004 rund 45 Millionen Euro vom Land Berlin für den Fall, dass nicht alle Forderungen erfüllt werden und das Grundstücksgeschäft platzt.

Verhandlungen platzen

Das Land kann den Kaufvertrag in zwei Punkten nicht erfüllen: Ein 45 Quadratmeter kleiner Teil des Areals gehört aufgrund einer überraschenden und früheren Bescheiden widersprechenden Erklärung der Oberfinanzdirektion der Bahn und nicht Berlin. Außerdem hat die Bahn ein Recht auf Eintragung von „Lasten“ ins Grundbuch, damit sie ihre S-Bahn-Anlagen warten kann. Es kommt zu Verhandlungen mit der Bahn. Doch die bricht der frühere Bahn-Vorstand und Finanzsenator Thilo Sarrazin ab.

Zugeständnisse

Am 25. November 2004 unterschreiben das Land Berlin und Müller-Spreer eine „Zusatzvereinbarung“ zum Kaufvertrag. Inhalt: Müller-Spreer bekommt 8,7 Millionen Euro, zwei Flurstücke, 2500 Quadratmeter mehr Nutzfläche und der Fiskus erlässt ihm 800.000 Euro Grunderwerbsteuer. Weitere Zugeständnisse folgen: Der Investor darf einen eigenen Architekten mit neuen Bauplänen beauftragen. Der bringt 3000 Quadratmeter mehr Fläche als laut Zusatzvereinbarung vorgesehen am Spreedreieck unter. Der Senat nimmt auch das hin.

Foto: Mike Wolff
Foto: Mike Wolff

© Mike Wolff

Gericht kippt den Bebauungsplan

Die Zugeständnisse gehen benachbarten Grundstückseigentümern zu weit. Sie klagen. Am 18. Dezember 2007 gibt ihnen das Oberverwaltungsgericht recht. Das Land Berlin bietet den Klägern vier Millionen Euro als Schadensersatz an. Ein weiterer Nachbar gibt dem Land gegenüber eine Erklärung ab, dass er auf eine ähnlich aussichtsreiche Klage verzichten wird. Dafür verlangt er aber vom Land Berlin umgehend eine Baugenehmigung, die er auch bekommt. Im Jahr 2009 gibt es einen weiteren Widerspruch gegen die Baugenehmigung für das Spreedreieck wegen eines Technikgeschosses.

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