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City-Fahrverbote: Nur wenige Ausnahmen geplant

Die Senatsumweltverwaltung plant offenbar nur wenige Ausnahmeregelungen für das ab 2008 geltende Fahrverbot in der Berliner Innenstadt. Dies gilt zum Beispiel bei gesundheitlichen Gründen oder für Kräne und Schwertransporte.

Berlin - Ausnahmen sind laut einer entsprechenden Liste der Behörde nur vorgesehen, wenn Fahrzeuge gar nicht oder nur mit sehr hohen Kosten umgerüstet werden können, berichtet die RBB-"Abendschau". Für Pkw sollten Ausnahmen nur dann gelten, wenn der Halter den Wagen aus gesundheitlichen Gründen braucht. Ein weiterer Grund für eine Sondergenehmigung sei eine schlechte Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes. Bei Lkw sollten Ausnahmen nach den Plänen der Senatsumweltverwaltung für Sonderfahrzeuge wie Kräne oder Schwertransporte gelten. Ansonsten seien Härtefallprüfungen vorgesehen. Hierbei müssten Firmen nachweisen, dass sie auf einen Lkw nicht verzichten können.

Oldtimer-Besitzer sollen dem Bericht zufolge pro Jahr 1000 so genannte Freikilometer in der City bekommen. Diese müssten in einem Fahrtenbuch nachgewiesen werden. Die Ausnahmegenehmigungen sollen den Angaben zufolge durch den Bezirk erteilt werden.

Hintergrund der Regelung ist die geplante Umweltzone in der Berliner Innenstadt. Ab Anfang 2008 dürfen die Straßen innerhalb des S-Bahnrings nur noch von Autos befahren werden, die strenge Abgasnormen erfüllen und mit einer Plakette ausgezeichnet sind. Von dem Fahrverbot betroffen sind nach Angaben der Umweltverwaltung etwa 80.000 Autos in der Stadt. (tso/ddp)

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