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Senatssprecherin Claudia Sünder hat vor Gericht um ihren Ruf gekämpft.

© Paul Zinken/dpa

Claudia Sünder: Vorwürfe gegen Senatssprecherin bleiben für Autor straffrei

Hanjo Lehmann wirft der Sprecherin des Berliner Senats vor, in ihrem Lebenslauf gelogen zu haben. Ein Prozess um Beleidigung und üble Nachrede endete mit Freispruch

Ein Mann in schäbiger Kleidung riss die Saaltür auf. „Ich habe hier Termin“, rief er und stürmte lamentierend zum Richtertisch. Die kurze Störung durch den Angetrunkenen war nicht die einzige Situation, die im Verfahren um Äußerungen des Buchautors Hanjo Lehmann zum amtlichen Lebenslauf der Senatssprecherin Claudia Sünder an absurdes Theater erinnerte. Am Dienstag sprach das Amtsgericht Tiergarten den 73-Jährigen vom Vorwurf der üblen Nachrede und Beleidigung frei.

Auch wenn Lehmann ein „unfassbares Pamphlet“ verfasst und sich mit Impertinenz in das Privatleben der 49-jährigen Frau gewühlt habe, seien seine Äußerungen von Meinungsfreiheit gedeckt, begründete die Richterin. Das Wort „Mist“ fiel bei ihrem Fazit zu den 79 Seiten, auf denen Lehmann der Senatssprecherin Lügen vorwarf. Der Angeklagte scheine selbst zum „Dampfplauderer“ zu neigen. Doch es sei alles nicht ehrenrührig gewesen. „Dass man sich überhaupt damit beschäftigen muss“, schob sie hinterher.

Lehmann hat der Sozialdemokratin in einem 79-seitigen „Dossier“ Lügen zu ihrer Vita vorgeworfen – falsch, verdreht, geschönt seinen ihre Angaben zu Qualifikationen und beruflichen Stationen. Seine Worte fielen teils derb aus. Und die Vorwürfe gingen tief in das Privatleben der 49-Jährigen. Das Pamphlet verschickte er im Juni 2018 an eine Vielzahl von Personen des politischen Lebens in Berlin und an Medien.

Einen Monat später bekam er es mit der Staatsgewalt zu tun, die ihn an einem Juli-Morgen für eine Durchsuchung aus dem Bett schreckte. Ein halbes Dutzend Polizisten für einen Mann, der möglicherweise beleidigt, aber nicht bedroht hatte. Vier Computer, Drucker, Festplatten und USB-Sticks wurden beschlagnahmt.

Viele Behauptungen muss Lehmann unterlassen

Claudia Sünder ging zivilrechtlich gegen den Autor und Mediziner vor. Erst entschied das Landgericht, dann das Kammergericht. Viele Behauptungen muss der Urheber des Dossiers zwar gegen Androhung einer Geldstrafe unterlassen, doch einen vollen Erfolg konnte die Sozialdemokratin nicht erreichen. Auch für die Äußerung, die Senatssprecherin sei eine „Fachfrau für getürkte Lebensläufe“, sah das Kammergericht keinen Unterlassungsanspruch.

Das Strafverfahren aber lief dennoch weiter. Die Staatsanwaltschaft stuft das Dossier als „unzulässige Schmähschrift“ und als „ehrverletzendes Schreibwerk“ ein. Eine Einstellung des Verfahrens kam im Vorfeld des Prozesses nicht zustande. So gab es den Prozess. Lehmann kam mit laminiertem Dossier, hielt es hoch: „Die Vorwürfe sind im Kern zutreffend.“

Was denn Abhandlungen wie zur Ehe der Frau in dem Pamphlet zu suchen hätten, hakte die Richterin nach. „Woher wissen sie denn beispielsweise, wer sich von wem trennte?“ Wie er sich denn anmaßen konnte, die Frau ohne auch nur einen Anhaltspunkt in die Nähe von Stasi zu bringen.

Lehmann hatte das Pamphlet aus Verärgerung über eine Abmahnung verfasst

Da lachte Lehmann verlegen auf. „Defacto ein satirischer Tatsachenroman“, sagte der Autor. „Die Irrtümer, die sich in der Fröhlichkeit des Schreibens einschleichen können.“ Im literarischen Überschwang habe er womöglich Dinge auch konstruiert. Die aber seien nicht gleich beleidigend. „Wieso aber wurden meine Computer als angebliche Tatmittel sichergestellt?“

Lehmann hatte das Pamphlet aus Verärgerung über eine Abmahnung der Senatskanzlei verfasst, nachdem er Inhalte des offiziellen Stadtportals berlin.de ohne Genehmigung verwendet hatte. „Absolut unverhältnismäßig“ habe die Staatsanwaltschaft reagiert und ihm den Staatsschutz geschickt, so der Autor. „Für eine Lappalie.“

Ob der Rechtsstreit nun beendet ist, blieb zunächst offen: Auf eine Strafe von 1200 Euro (60 Tagessätze zu je 20 Euro) hatte die Anklägerin plädiert. Sie kann Rechtsmittel einlegen.

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