zum Hauptinhalt
Ausflüge mit dem Motorrad sind bei den Corona-Regelungen eine Grauzone.  nach Brandenburg fahren dürfen.

© Felix Kästle/dpa

Corona-Regeln für Biker: „Es ist nicht die Zeit für touristische Ausflüge“

Über Ostern bleibt es sonnig und warm. Doch ob in Zeiten des Coronavirus Motorradausflüge ins Berliner Umland erlaubt sind, ist unklar.

Von Sabine Beikler

Das Wetter in den kommenden Tagen bleibt warm und weitestgehend ohne Regen. Ideal für eine Motorradtour nach Brandenburg. Nur: Dürfen Biker nach dem Bußgeldkatalog und der Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus überhaupt einen Ausflug nach Brandenburg unternehmen? 

Rechtlich ist das eine Grauzone. „Jeder muss überlegen, ob das Motorradfahren durch Brandenburg zu Freizeitzwecken einen triftigen Grund darstellt“, sagte Martin Pallgen, Sprecher der Innenverwaltung dem Tagesspiegel. sind. Grundsätzlich gilt zwar, dass sich die Berliner in ihrer Wohnung oder Haus aufzuhalten haben. Aber es gibt Gründe, die das Verlassen der Unterkunft erlauben.

Beim Motoradfahren hält man ohnehin einen Sicherheitsabstand

Dazu zählt das Verlassen und Wiederbetreten des Stadtgebiets von Berlin, sofern es auf direktem Weg von beziehungsweise zu der Wohnung oder Unterkunft erfolgt. Und Sport und Bewegung an der frischen Luft, allein, mit Angehörigen oder mit einer anderen Person sind erlaubt, sofern sich keine Gruppen bilden.

[In unseren Leute-Newslettern berichten wir wöchentlich aus den zwölf Berliner Bezirken. Die Newsletter können Sie hier kostenlos bestellen: leute.tagesspiegel.de]

Bei jeglichem Aufenthalt außerhalb muss aber ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden, sofern diese nicht Ehe- oder Lebenspartner sind oder zum gleichen Haushalt gehören.

Das Motorradfahren ist also explizit nicht verboten. Die Polizei weist zwar darauf hin, dass die Prämisse gilt: Bleiben Sie zuhause. Aber es gibt kein Verbot Berlin zu verlassen. Und beim Motorradfahren hält man ohnehin einen Sicherheitsabstand zu weiteren Bikern.

Für eine Fahrt sollte es einen triftigen Grund geben

Der Sprecher des Brandenburger Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz, Gabriel Hesse, betont, dass jetzt nicht die Zeit für touristische Ausflüge sei und man darum bitte, Ausflüge möglichst im Wohnumfeld zu machen. Kontakt zu anderen Menschen sollte vermieden werden. 

Aber Berliner dürften weiterhin nach Brandenburg fahren und umgekehrt. Nur sollten für den Besuch triftige Gründe vorliegen wie zum Beispiel der Weg zur Arbeit, der Besuch von Schwerstkranken, eines Arztes, die Versorgung von Tieren, der eigenen Datsche oder des Zweitwohnsitzes.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false