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Berlin: Das Abgeordnetenhaus stimmt zu, fordert aber Ergänzung der Verträge

Das Abgeordnetenhaus hat gestern mit den Stimmen der CDU/SPD-Koalitionsmehrheit den Weg für die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe endgültig frei gemacht. Aber verbunden mit der Aufforderung an den Senat, das Vertragswerk in einem wichtigen Punkt zu ergänzen.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Das Abgeordnetenhaus hat gestern mit den Stimmen der CDU/SPD-Koalitionsmehrheit den Weg für die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe endgültig frei gemacht. Aber verbunden mit der Aufforderung an den Senat, das Vertragswerk in einem wichtigen Punkt zu ergänzen. Der neu einzurichtende Weisungsausschuss des Unternehmens dürfe Beschlüsse nur mit der Mehrheit seiner Mitglieder, "darunter mindestens zwei vom Land Berlin entsandte Mitglieder" fassen. Die vertragliche Absicherung einer solchen "Doppelmehrheit" soll ausschließen, dass die öffentliche Hand bei Unternehmensentscheidungen von den Privatinvestoren überstimmt wird. Im Weisungsausschuss sitzen drei Vertreter des Landes und zwei Investorenvertreter.

Das Landesverfassungsgericht hatte die Teilprivatisierung der Wasserbetriebe grundsätzlich als verfassungskonform anerkannt, aber Auflagen erteilt. Dazu gehört die Einhaltung des "Demokratieprinzips" der Verfassung. Dem trug das Parlament gestern in seiner Sondersitzung Rechnung, indem der Senat aufgefordert wurde, die "Doppelmehrheit" vertraglich zu sichern. Die Plenarsitzung kam auf Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und PDS zustande. Anschließend wurden die Verträge mit dem Investoren-Konsortium aus RWE, Allianz und Vivendi durch die Abzeichnung eines Schlussprotokolls vollzogen. Die Opposition forderte vergeblich, den Vollzug "bis zur Aufnahme aller Auflagen in die Verträge" auszusetzen, und das veränderte Vertragswerk im Abgeordnetenhaus erneut zu beraten.

Die Grünen-Fraktionschefin Renate Künast erinnerte daran, dass eine zweiprozentige Gewinnmarge, die im Teilprivatisierungsgesetz zugesichert wurde, vom Verfassungsgericht für unzulässig erklärt worden sei. Die entgangene Rendite müsse den privaten Kapitalgebern entweder durch eine Erhöhung der Wassertarife von 2004 an oder durch Zahlungen aus der Landeskasse ausgeglichen werden. "Das sind keine Peanuts, es geht um 50 Millionen Mark jährlich über 28 Jahre." Außerdem drohe eine gerichtliche Auseinandersetzung mit den unterlegenen Bietern. Suez Lyonnaise, die bei der Vergabe der Wasserbetriebe in die letzte Auswahl kamen, fordere bereits von der Finanzverwaltung eine Neuausschreibung und drohe mit Schadensersatzansprüchen.

Der PDS-Fraktionsvorsitzende Harald Wolf warf dem Senat vor, sich selbst und das Landesparlament zu Erfüllungsgehilfen der privaten Wirtschaft zu machen. Die BWB-Privatisierung werde die Kunden und die Steuerzahler belasten. Aus Sicht der Finanzsenatorin Annette Fugmann-Heesing und der Redner von CDU und SPD werden die Rechte des Parlamens nicht verletzt, auch wenn erst nach Vollzug der Verträge das Teilprivatisierungsgesetz novelliert und mit den Investoren nachverhandelt werde. Sie verwiesen auch auf den Pilotcharakter des Teilverkaufs eines öffentlichen Unternehmens mit Monopolstatus. Andere Kommunen in Deutschland hätten das Urteil des Berliner Verfassungsgerichts mit großem Interesse aufgenommen.

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