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Berlin: Das Gesetz der Straße

Nicht jeder ist bei Verkehrsregeln auf dem neuesten Stand – wie ein tödlicher Unfall wieder zeigte

Eine Frau, die in eine Straßenbahn einsteigen will, wird von einem Auto erfasst und getötet – so geschehen am Mittwoch. Die Polizei hält es für möglich, dass die Frau aus dem Ostteil der Stadt die alte DDRRegel im Kopf hatte, nach der Autos stoppen müssen, wenn eine Tram hält. Diese Regel gilt aber schon seit 1991 nicht mehr. Seither ist langsames Vorbeifahren an einer haltenden Tram erlaubt. Aber auch die 43-jährige Autofahrerin hielt sich offenbar nicht an die Straßenverkehrsordnung. Sie fuhr laut Polizei zu schnell an der haltenden Tram vorbei. Das endete auf der Hohenschönhauser Straße in Lichtenberg tödlich. Die Polizei sucht noch Zeugen zu diesem Unfall.

Die Verkehrspolizei sieht ein Problem darin, dass viele Verkehrsteilnehmer Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht mitbekommen. Man ist zum Beispiel im Urlaub, liest das nicht in der Zeitung und lernt es dann nie, sagt Hans-Joachim Kurth von der Polizei. Theoretisch seien Autofahrer verpflichtet, sich über neue Regeln auf dem Laufenden zu halten – die Praxis sieht anders aus. Ein Beispiel ist nach Kurths Angaben die Änderung der StVO von 1998, nach der Radfahrer nur ausgeschilderte Radwege benutzen müssen. Einige der Regeln, die nicht so bekannt sind, wie sie sein müssten, haben wir unten beispielhaft zusammengestellt. Ha

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