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Berlin: "Das Justizressort muss auch künftig eigenständig bleiben" - Künast verweist auf Regelungen im Grundgesetz

Die Pläne der Großen Koalition, das bislang eigenständige Justizressort abzuschaffen und in die Senatskanzlei unter die Obhut des Regierenden Bürgermeisters Eberhard Diepgen (CDU) zu stellen, ist nach Meinung der Grünen-Fraktionschefin Renate Künast rechtlich höchst bedenklich. In ihrer Kritik führt sie zum einen Verquickungen in Zusammenhang mit den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen beim Großflughafen und grundsätzliche rechtliche Widrigkeiten ins Feld.

Die Pläne der Großen Koalition, das bislang eigenständige Justizressort abzuschaffen und in die Senatskanzlei unter die Obhut des Regierenden Bürgermeisters Eberhard Diepgen (CDU) zu stellen, ist nach Meinung der Grünen-Fraktionschefin Renate Künast rechtlich höchst bedenklich. In ihrer Kritik führt sie zum einen Verquickungen in Zusammenhang mit den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen beim Großflughafen und grundsätzliche rechtliche Widrigkeiten ins Feld.

So gebe es ein höchst eigenwilliges Bild ab, wenn der Regierende Bürgermeister, der zugleich Aufsichtsratsvorsitzender der Flughafen-Holding ist, auch als oberster Dienstherr der Staatsanwaltschaft agiert. So hatte der bisherige Justizsenator Ehrhart Körting (SPD) sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt, als die Staatsanwaltschaft wegen der umstrittenen Auftragsvergabe an den Hoch-Tief-Konzern mit ihren Ermittlungen begann. "Dies war die logische Konsequenz, um einen bösen Schein zu vermeiden", so Künast. In der Konsequenz müsste also auch der Regierende Bürgermeister sein Aufsichtsratsmandat bei der Flughafen-Holding niederlegen oder ruhen lassen.

Grundsätzlich sei aber die Aufgabe eines eigenständigen Justizressort rechtlich höchst bedenklich. Renate Künast verweist auf die Entscheidung des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichts zu einer Zusammenlegung von Justiz- und Innenministerium. Darin wird die Unabhängigkeit der Justiz hervorgehoben, da die Organisation der Gerichtsverwaltung von erheblicher Bedeutung für die Verfassungsprinzipien und damit für die Trennung von Legislative, Exekutive und Judikative ist. In dem Urteil heißt es, dass ein Für und Wider der Ressortzusammenlegung vor den Augen der Öffentlichkeit diskutiert und vom Parlament verantwortet werden soll. "Die Funktionsfähigkeit der Rechtsprechung lebt auch von dem Vertrauen des Rechtsuchenden in ihre Unabhängigkeit. Dieses Vertrauen wird nicht erst durch konkrete Eingriffe im Einzelfall erschüttert, sondern kann schon durch den bösen Schein gefährdet werden", urteilten die Verfassungsrichter.

Nach Ansicht der Rechtsexpertin Künast wäre ein in der Senatskanzlei angesiedeltes Justizressort ein deutlicher Rückschritt und gebe "das Bild vom Absolutismus" ab: "Auch ein Blick in das Grundgesetz zeigt, dass dort in Artikel 98 in ihrer Funktion unabhängige Landesjustizministerien eindeutig benannt sind. Die dritte Gewalt hat das Recht, mit Würde behandelt zu werden. Das ist hier nicht der Fall", so Künast: "Von Notwendigkeiten, der Koalitionsarithmetik gerecht zu werden, steht weder etwas in der Landesverfassung noch im Grundgesetz. Dafür ist dort von der Gewaltenteilung und von einer unabhängigen Justiz die Rede."

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