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Berlin: Das Kreuz mit der Jugend

61 000 Berliner unter 18 dürfen am 17. September über die Bezirksversammlungen mitentscheiden. Selbst 14-Jährige können schon die Stimmabgabe ausprobieren – dank einer Initiative an den Schulen

Von Sabine Beikler

In den vergangenen Tagen standen die Telefone in den Bezirkswahlämtern nicht still. Viele Väter und Mütter riefen bei den Behörden an, weil ihre 16- und 17-jährigen Kinder Post von den Ämtern erhalten hatten. Da müsse doch ein Fehler unterlaufen sein, das Kind habe Wahlunterlagen für den 17. September zugeschickt bekommen, obwohl es doch noch nicht 18 Jahre alt ist, lautete die irritierte Nachfrage. Die Behördenmitarbeiter klärten geduldig auf: Laut Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 15. September 2005 dürfen am 17. September zum ersten Mal in Berlin 16- und 17-jährige Jugendliche an den Wahlen zur Bezirksverordnetenversammlung teilnehmen. „Offensichtlich ist das nicht überall in Berlin bekannt“, sagt Landeswahlleiter Andreas Schmidt von Puskás.

Vom veränderten Wahlrecht profitieren rund 61 000 deutsche und ausländische EU-Bürger im Alter von 16 und 17 Jahren. Sie können so direkt auf die Politik in ihrem Bezirk Einfluss nehmen, denn die Bezirksversammlungen entscheiden zum Beispiel über die Finanzierung von Fahrradwegen, Jugend- und Kindereinrichtungen oder kontrollieren die Arbeit der Bezirksämter. Über die Zusammensetzung des Abgeordnetenhauses aber dürfen nur Wahlberechtigte ab 18 Jahren entscheiden. In Berlin gibt es rund 2,4 Millionen Stimmberechtigte.

Die meisten jungen BVV-Wahlberechtigten wohnen in Marzahn-Hellersdorf, die wenigsten leben nach Auskunft des Landeswahlleiters in Friedrichshain-Kreuzberg, wo die 16- und 17-jährigen Deutschen und EU-Bürger nur 1,7 Prozent aller Wahlberechtigten im Bezirk stellen. Für die 117 000 in Berlin lebenden türkischen Staatsbürger – viele davon wohnen in Kreuzberg – gilt das kommunale Wahlrecht nämlich nicht: Nachdem schon 1989 das Land Schleswig-Holstein ein kommunales Wahlrecht für dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer eingeführt hatte, erklärte das Bundesverfassungsgericht diese Gesetzesänderung für nichtig. Laut Maastrichter Vertrag dürfen nur EU-Bürger, die in einem anderen EU-Land leben, an Kommunalwahlen teilnehmen.

Unter 18-Jährige dürfen im September nicht nur an den BVV–Wahlen teilnehmen, sondern haben das Privileg, schon am 8. September zu wählen. Dann findet nämlich die Jugendwahl U 18 („Unter 18“) in ganz Berlin statt. Dieses Projekt wurde 1996 ins Leben gerufen. Jugendliche können an diesem Tag zwischen acht und 18 Uhr in einem der 150 Wahllokale in Schulen und Jugendclubs ihre Stimme abgeben – zur Probe. „Unter den gleichen Voraussetzungen wie bei einer richtigen Wahl“, sagt Mandy Heilmann vom Netzwerk. Es gibt Wahlkabinen, Wahlurnen und einen Wahlleiter, der danach die Stimmenauszählung beaufsichtigt. Ohne Altersbeschränkung können alle Jugendlichen wählen gehen. Sie werden auch nicht namentlich registriert. Theoretisch könnten sie also mehrfach ihre Stimme abgeben. „Aber die meisten machen das nicht, weil sie wie bei einer richtigen Wahl abstimmen wollen“, sagt Mandy Heilmann. Und am Abend findet noch eine Wahlparty im Haus der Jugend in Mitte statt, zu der auch die Spitzenkandidaten eingeladen sind.

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