zum Hauptinhalt

Berlin: DAS NEUE PFAND-ABC

wird ab 1. Januar 2003 für alle Getränke fällig, bei denen die Verbraucher zuletzt lieber zu Einweg statt zu Mehrwegverpackung gegriffen haben.

wird ab 1. Januar 2003 für alle Getränke fällig, bei denen die Verbraucher zuletzt lieber zu Einweg statt zu Mehrwegverpackung gegriffen haben. Das sind Dosen und Flaschen mit Mineralwasser (inkl. Quell-, Tafel- und Heilwässer), Bier (inkl. Biermischgetränke) sowie Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure (inklusive Eistee und Sportgetränke).

Kein Pfand wird erhoben bei Fruchsäften und Soft-Getränken ohne Kohlensäure, Wein, stark alkoholhaltigen Mixgetränken und Kaffeedrinks in Dosen und Flaschen.

Die Pfand-Höhe beträgt bei Verpackungen bis 1,5 Liter 25 Cent, darüber 50 Cent. Verpackungen müssen dort zurückgenommen werden, wo sie gekauft wurden. kög

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false