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Berlin: Das Urteil: Nachts wird nicht geflogen

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Musterklagen von Anwohnern und vier Gemeinden überwiegend abgewiesen. Die Abkehr vom gegenwärtigen Flughafensystem (Tegel, Tempelhof, Schönefeld) zugunsten eines einzigen Airports „verletzt das raumplanerische Abwägungsgebot nicht“, heißt es im Urteil.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Musterklagen von Anwohnern und vier Gemeinden überwiegend abgewiesen. Die Abkehr vom gegenwärtigen Flughafensystem (Tegel, Tempelhof, Schönefeld) zugunsten eines einzigen Airports „verletzt das raumplanerische Abwägungsgebot nicht“, heißt es im Urteil. Auch die Ablehnung stadtferner Alternativen wie Sperenberg oder Jüterbog-Ost sei frei von Abwägungsfehlern. „Die angeführten Hauptgründe für den Ausbau von Schönefeld – die Nähe zur Bundeshauptstadt Berlin, die gute Einbindung in das bestehende Straßen- und Schienennetz und das größere wirtschaftliche Entwicklungspotenzial eines stadtnahen Standorts – rechtfertigen das Vorhaben.“

Aber das Lärmschutzkonzept ist nach Auffassung des Gerichts nicht in Ordnung. Der Planfeststellungsbeschluss muss entsprechend ergänzt werden. An einem Standort wie Schönefeld, umgeben von Siedlungsflächen, „überwiegt das Interesse der Anwohner, von Fluglärmbeeinträchtigungen verschont zu bleiben“. Jedenfalls zwischen Mitternacht und 5 Uhr. Auch in der Zeit von 22 bis 24 Uhr und von 5 bis 6 Uhr sei nur der Flugbetrieb unbedenklich, „der sich aus nachvollziehbaren Gründen nicht innerhalb des Tages abwickeln lässt“.

Die Planungsbehörden müssen jetzt neu entscheiden, welcher Maximal-Lärmpegel in den „Nachtrandzeiten“ einzuhalten ist und welchen Lärmschutz der „Außenwohnbereich“ genießt. Die im Planfeststellungsbeschluss getroffenen Regelungen sind nach Meinung des Bundesverwaltungsgerichts widersprüchlich. Der Lärmschutz außerhalb der Wohnungen dürfe sich nicht nur auf die „Sicherung zumutbarer Kommunikationsverhältnisse“ beschränken, sondern müsse „die Wahrung der Erholungsfunktion und die vorbeugende Abwehr von Gesundheitsbeeinträchtigungen“ berücksichtigen. Dem Wasser- und Naturschutz sei ausreichend Rechnung getragen worden. Die Beeinträchtigung vieler Tier- insbesondere Vogelarten stehe dem Flughafenausbau nicht im Wege. za

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