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Berlin: Das Volk soll über die neuen Berliner Bezirke entscheiden

Alle Parteien sind für ein Plebiszit VON ULRICH ZAWATKA-GERLACH Berlin.Über die Bezirksgebietsreform wird es mit großer Sicherheit eine Volksabstimmung geben.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Alle Parteien sind für ein Plebiszit VON ULRICH ZAWATKA-GERLACH

Berlin.Über die Bezirksgebietsreform wird es mit großer Sicherheit eine Volksabstimmung geben.Nicht nur Bündnis 90/Grüne und PDS fordern dies, auch der CDU-Fraktionsvorsitzende Klaus Landowsky spricht sich eindeutig für eine Bürgerbefragung aus.Die Abgeordnetenhausfraktion der Christdemokraten nahm die Forderung ihres Chefs bereits wohlwollend zur Kenntnis, die Sozialdemokraten werden sich einem Plebiszit ebenfalls nicht widersetzen."Wenn es denn der Wahrheitsfindung dient", sagte der SPD-Landesvorsitzende Detlef Dzembritzki gestern dem Tagesspiegel.Die Bürger dürften nicht den Eindruck gewinnen, es werde "getrickst und taktiert", um die Reform durchzupauken.Er schlug vor, die Volksabstimmung mit der Bundestagswahl im Herbst 1998 zu verbinden. Für eine solche Verknüpfung sprechen Kostengründe, denn ein Wahlgang in Berlin kostet 10 bis 12 Millionen Mark.Und wenn über den Neuzuschnitt der Bezirke abgestimmt wird, sollen die Bürger auch zur Urne gehen: Im Zusammenhang mit der Bundestagswahl wäre eine ausreichende Beteiligung gewährleistet.Außerdem bliebe genügend Zeit, die Senatspläne zur Gebietsreform in den Parteien, den bezirklichen Gremien und im Abgeordnetenhaus zu beraten.Senatsintern geht man davon aus, daß ein Parlamentsbeschluß über die Gebietsreform frühestens im Herbst 1997 fallen wird. Alle vier Parlamentsfraktionen sprechen sich übrigens gegen den Senatsbeschluß aus, die Aufzählung der 23 Bezirke in der Verfassung zu streichen, um die Zusammenlegung auf 12 Bezirke mit einfacher Mehrheit im Bezirksverwaltungsgesetz regeln zu können.Die Reform soll in der Verfassung eindeutig festgeschrieben werden.Dies erfordert eine Zweidrittelmehrheit; CDU und SPD haben nur vier Abgeordnete mehr.Sollte eine Mehrheit dennoch zustande kommen, kannanschließend das Bezirksverwaltungsgesetz geändert werden, das ohnehin nicht auf dem neuesten Stand ist.Dort steht, daß "das Gebiet von Berlin in 20 Bezirke eingeteilt ist".Es sind bekanntlich 23. Parallel dazu müßte die Volksabstimmung vorbereitet werden.Der Senat ist darin geübt, denn in den vergangenen vierzehn Monaten hat es schon zwei Plebiszite gegeben: Am 22.Oktober 1995, dem Tag der Abgeordnetenhauswahl, um die reformierte Berliner Verfassung in Kraft zu setzen.Dreiviertel der Bürger sprachen sich in einer Volksabstimmung für die neue Verfassung aus, die Wahlbeteiligung lag bei 67,1 Prozent.Am 5.Mai 1996 stimmten die Wahlberechtigten beider Länder über den Fusions-Staatsvertrag zwischen Berlin und Brandenburg ab.In Berlin wurde dem Vertrag knapp zugestimmt, die Wahlbeteiligung betrug 57,8 Prozent. Beide Volksabstimmungen waren verfassungsrechtlich vorgeschrieben.Auch eine Befragung zur Gebietsreform, die rechtlich und politisch verbindlich sein soll, muß rechtzeitig in der Landesverfassung verankert werden.Erst auf dieser Grundlage kann ein Volksabstimmungs-Gesetz beschlossen werden.Da alle Abgeordnetenhaus-Parteien die Bürger beteiligen wollen, dürfte die parlamentarische Mehrheiten für eine solche Prozedur gesichert sein.Den Berlinern bliebe noch der Weg, das Heft selbst in die Hand nehmen: Per Volksentscheid, der im Land Berlin seit einem Jahr zugelassen ist, könnte die gesetzlich festgelegte Zahl der Bezirke bestätigt oder verändert werden. Im Falle einer Volksabstimmung wird die Fragestellung wie auch das Quorum, das die notwendige Stimmenmehrheit festlegt, mit Sicherheit kontrovers diskutiert.Wird nur über das Zwölfer-Modell des Senats entschieden oder stehen Alternativmodelle zur Wahl? Werden Zusatzfragen zugelassen; etwa über den Zeitpunkt der Gebietsreform? Müssen mindestens 50 Prozent der Wahlberechtigten an der Abstimmung teilnehmen, reicht die einfache Mehrheit zum Erfolg? Wenn die bezirkliche Neugliederung kommt, wartet nicht nur auf die Verwaltung viel Arbeit, um die Zusammenlegung bis zur Kommunalwahl 1999 vorzubereiten.Auch die Wahlkreiseinteilung muß angepaßt werden und die Parteien müssen ihre Bezirksgliederungen zusammenführen.Da 1999 auch Abgeordnetenhauswahlen sind, stehen die innerparteilichen Wahlen und die Aufstellung der Wahllisten an.Unter den neuen Vorzeichen könnte dies für manche Funktionäre und Parlamentskandidaten ein schwer kalkulierbares Abenteuer werden.

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