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Berlin: DasBrandenburgerTor bleibtungeschützt Neuregelung des Versammlungsrechts hat keine Auswirkungen auf NPD-Demonstrationen am 7. und 8. Mai

Die Neufassung des Versammlungsrechts ist bei der Berliner Polizei auf wenig Begeisterung gestoßen. Es werde damit eine Erwartungshaltung erzeugt, die nicht eingehalten werden könne.

Die Neufassung des Versammlungsrechts ist bei der Berliner Polizei auf wenig Begeisterung gestoßen. Es werde damit eine Erwartungshaltung erzeugt, die nicht eingehalten werden könne. Dass die NPD durch das Brandenburger Tor marschiere, könne damit auch nicht verhindert werden, sagte ein Beamter vom Staatsschutz. Für die angemeldeten NPD-Demonstrationen am 7. und 8. Mai habe die Gesetzesänderung keine unmittelbaren Auswirkungen. Um hier Auflagen zu erteilen oder gar ein Verbot auszusprechen, hätte auch die alte Fassung genügt, sagte der innenpolitische Sprecher der Grünen, Volker Ratzmann. Um den Nazi-Aufmarsch am 8. Mai zu verhindern und die Rechtsextremen zu verdrängen, haben verschiedene Organisationen und Parteien bereits rund ein Dutzend Veranstaltungen am Brandenburger Tor angemeldet. Auch der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit unterstützt diese Initiative „Europa ohne Rassismus“.

Das novellierte Versammlungsgesetz sieht einen besonderen Schutz der Gedenkstätten für Opfer der NS-Herrschaft vor. Dort können Kundgebungen und Versammlungen nun leichter verboten werden. Für Berlin ist dabei an den Schutz des Holocaust-Mahnmals, der Topographie des Terrors, der Gedenkstätten Plötzensee und Deutscher Widerstand, des Mahnmals für die ermordeten Sinti und Roma und des Hauses der Wannseekonferenz gedacht. Der Chef der SPD-Fraktion im brandenburgischen Landtag, Günter Baaske, verlangt, rechtsextreme Aufmärsche an den Gedenkstätten Sachsenhausen und Ravensbrück sowie auf dem Soldatenfriedhof in Halbe zu verbieten. Berlins Innensenator Ehrhart Körting begrüße die Gesetzesnovellierung, sagte der Sprecher der Verwaltung, Martin Steltner. Die vorhandenen gesetzlichen Regelungen würden dadurch präzisiert. Ob der vom Gesetz vorgesehene Schutz auch für das Mahnmal am Bahnhof Grunewald gelte, sei wegen der geringeren überregionalen Bedeutung fraglich.

Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Frank Henkel, verlangte, auch das Brandenburger Tor zu schützen. Das aber ist keine Gedenkstätte für die Opfer der menschenunwürdigen Behandlung unter der NS-Herrschaft. Und nur auf diese bezieht sich das Gesetz.

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