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Berlin: DDR-Unrecht unter Anklage: Im neuen Jahr stehen im Landgericht acht Prozesse an

Die Todesschüsse an der Mauer werden die Berliner Justiz auch im kommenden Jahr beschäftigen. "Es gibt noch keinen Abschluss der juristischen Aufarbeitung des DDR-Unrechts", sagte Oberstaatsanwalt Bernhard Jahntz.

Die Todesschüsse an der Mauer werden die Berliner Justiz auch im kommenden Jahr beschäftigen. "Es gibt noch keinen Abschluss der juristischen Aufarbeitung des DDR-Unrechts", sagte Oberstaatsanwalt Bernhard Jahntz. Neun Ermittlungsverfahren wegen Gewalt an der innerdeutschen Grenze seien noch in Gange. Zudem seien noch acht Anklagen gegen 19 Personen anhängig.

"Zehn Jahre nach der Einheit war das Jahr 2000 auch geprägt von der Verjährung der Strafverfolgung mittelschwerer Delikte des DDR-Unrechts", sagte Jahntz. Tötungsdelikte würden aber auch weiter verfolgt und verjährten nicht. Viele Opfer sowie Hinterbliebene seien dennoch enttäuscht von aus ihrer Sicht zu geringen Strafhöhen. "Die Justiz konnte aber in vielen Verfahren dafür sorgen, dass staatliches Unrecht in der DDR kenntlich gemacht wurde." Seit 1990 habe die Staatsanwaltschaft knapp 24 000 Verfahren wegen Schüssen an der Mauer, Dopings, Rechtsbeugung und Stasi-Delikten angestrengt.

Mehr als 22 000 Fälle seien eingestellt worden, da keine Straftaten nachgewiesen wurden. In 372 Verfahren wurden 621 Menschen angeklagt. Allein in den "Mauerschützen-Prozessen" wurden 119 Personen, davon 25 zu Freiheitsstrafen ohne Bewährung, verurteilt. Der Entscheidung über die Beschwerde des früheren DDR-Staats- und Parteichefs Egon Krenz beim Europäischen Gerichtshof sieht Jahntz gelassen entgegen. "Ich sehe keine Ansatzpunkte, dass der Beschwerde stattgegeben wird".

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