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Das Abgeordnetenhaus von Berlin im ehemaligen Preussischen Landtag in der Niederkirchner Straße.

© Thilo Rückeis

Debatte in Berlin: Diskussion über Stopp von Privatisierung

Es ist selten, dass sich fünf Fraktionsvorsitzende zu einem Gespräch treffen. Jetzt war es soweit. Der Anlass: eine Privatisierungsbremse.

Von Sabine Beikler

Es ist selten, dass sich fünf Fraktionsvorsitzende zu einem Gespräch treffen – wie es am Donnerstag SPD, Linke, Grüne, FDP und CDU getan haben. Das Thema war ein erstes Ausloten, ob man es mit einer Zweidrittel-Mehrheit im Parlament schaffen könnte, eine Privatisierungsbremse in die Berliner Verfassung aufzunehmen. Fazit: Es wird schwierig bis unmöglich, in der Verfassung den Verkauf landeseigener Gesellschaften von einer deutlichen Mehrheit im Parlament und einer Volksbefragung abhängig zu machen.

SPD, Linke und Grünen können sich eine verfassungskonforme Privatisierungsbremse vorstellen. Die FDP lehnt sie ab, die CDU ist wie die AfD äußerst skeptisch, was die Koalition alles unter Daseinsvorsorge subsumiert. Deshalb soll dem Vernehmen nach zunächst eine Liste erarbeitet werden mit Unternehmen, die unter eine Privatisierungsbremse fallen könnten. Die AfD-Fraktion war nicht zu dem Gespräch geladen, sagte aber auf Nachfrage, dass sie das „Antiprivatisierungsinteresse der Linken“ nicht mitmachen werde.

Die Idee ist nicht neu. Unter Rot-Rot schlug 2011 der damalige Wirtschaftssenator Harald Wolf von den Linken vor, dass Betriebe der Daseinsvorsorge nur noch nach einem erfolgreichen Volksentscheid privatisiert werden könnten. Gelten sollte ein solches Gesetz für Betriebe aus dem Gesundheitswesen, Ver- und Entsorgung, Wasser, Energie, kommunale Verkehrsunternehmen und die städtische Wohnungswirtschaft.

Auch SPD-Fraktionschef Raed Saleh schlug 2014 unter Rot-Schwarz eine Privatisierungsbremse vor wie sie Bremen in der Landesverfassung festgelegt hat. Veräußerungen sollten nur noch nach einer erfolgreichen Volksbefragung möglich sein. 2013 hatte Bremen als erstes Bundesland in der Verfassung festgelegt, dass öffentliche Unternehmen wie Kliniken, Kulturbetriebe, Wohnungs- oder Verkehrsgesellschaften nur dann verkauft werden dürfen, wenn das Parlament ein entsprechendes Gesetz beschließt. Gibt es dafür keine Zweidrittelmehrheit, muss ein Volksentscheid eingeleitet werden.

Lesen Sie mehr im Tagesspiegel

- Berlins Linke will Volksbegehren gegen Privatisierung: Die Linke zieht auf ihrem Landesparteitag eine erste Bilanz - und feiert sich selbst. Hier der Tagesspiegel-Text aus dem Jahr 2017.

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